Der Fall von Wolfgang Gedeon (links) und Stefan Räpple wird erneut vor Gericht verhandelt. Foto: dpa

Es war ein beispielloser Vorgang: Im Dezember mussten Polizisten die AfD-Politiker Räpple und Gedeon aus dem Sitzungssaal des Landtags führen. Dagegen wehren sich die beiden vor dem Verfassungsgericht.

Stuttgart - Das Landesverfassungsgericht verhandelt an diesem Montag (24. Juni) darüber, ob der zeitweise Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem Landtag rechtens gewesen ist. Eine Entscheidung wird aber erst zu einem späteren Termin verkündet, wie ein Gerichtssprecher in Stuttgart sagte.

Es geht um einen Vorgang aus dem Dezember: Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag.

Vorwürfe an die Justiz

Gedeon und Räpple erklärten wiederholt, sie sähen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Im Januar lehnte das Verfassungsgericht ihre Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss ab. Damals deuteten die Richter an, dass die beiden aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg haben werden. Es spreche alles dafür, dass der Ausschluss der Antragsteller nicht das Abgeordnetenrecht verletze. Daraufhin hielten Gedeon und Räpple der Justiz vor, nicht unabhängig zu sein.

Die Geschäftsordnung des Landtags (Paragrafen 91 und 92) sieht vor, dass die Präsidentin einem Abgeordneten einen Ordnungsruf erteilen kann, wenn er die Sitzung stört. Reicht dies als Ordnungsmaßnahme nicht aus, kann die Präsidentin den Abgeordneten auffordern, sofort den Sitzungssaal zu verlassen. Kommt der Abgeordnete dem nicht nach, wird die Sitzung unterbrochen - und der Betroffene ist für die nächsten drei Sitzungstage von der Sitzung ausgeschlossen.

Die AfD stellt mit 20 Abgeordneten die größte Oppositionsfraktion im Landtag. Räpple und Gedeon sind auch innerhalb der eigenen Partei umstritten. Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion im Landtag geführt.