Die Staatsanwaltschaft Freiburg will, dass der verurteilte Spanier nach Ende seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommt. Foto: dpa

Ein Spanier hatte zugegeben, einen heute Zehnjährigen gegen Geld mehrmals vergewaltigt zu haben – er wurde für zehn Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg legt Revision gegen das Urteil ein.

Freiburg - Die Staatsanwaltschaft Freiburg geht im Staufener Missbrauchsprozess in Revision gegen das Urteil gegen einen 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wolle damit erreichen, dass der Spanier nach Ende seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommt, sagte ein Sprecher am Dienstag. Das Landgericht Freiburg hatte den Mann am Montag vergangener Woche zu zehn Jahren Haft und 18 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17 AK 5/18).

Mehrmalige Vergwaltigung

Der 33-Jährige hatte zugegeben, einen heute Zehnjährigen mehrmals vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten neben zwölf Jahren Haft auch Sicherungsverwahrung gefordert. Die Mutter des Zehnjährigen (48) und deren Lebensgefährte (39) hatten zuvor gestanden, den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Die beiden Haupttäter sowie sechs Freier, darunter der Spanier, waren daraufhin jeweils zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden.