Ein Mann lauert in dieser gestellten Szene einer Frau auf. Foto: Mauritius

Um 50 Prozent seien die Vergewaltigungsfälle in Bayern gestiegen, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Hermann kürzlich. Nun muss der CSU-Mann zurückrudern. In Baden-Württemberg hält man sich mit der Veröffentlichung von Zahlen zurück.

Stuttgart - Die Zahl ist in der Welt: Um 50 Prozent seien die Vergewaltigungsfälle in Bayern gestiegen, hieß es am Ende der vergangenen Woche, und im Internet lassen sich auch heute noch Berichte abrufen, die diese Zahl transportieren. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte seinen Kabinettskollegen die Neuigkeit genannt, und auch, dass von den 685 Fällen 126 von Zuwanderern begangen wurden, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Das Problem: Die Darstellung ist so verkürzt, dass sie schon als falsch bezeichnet werden kann. Am Mittwoch ruderte der bayerische Innenminister zurück.

Joachim Herrmann hatte vor Wochenfrist zwar von „Vergewaltigungen“ gesprochen, doch das war wohl eher umgangssprachlich zu verstehen. In der Tat regelt der von ihm zitierte § 177 des Strafgesetzbuches die Vergewaltigung, aber eben auch die sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe. Unter dieser Überschrift sind schon Menschen verurteilt worden, die einen anderen gegen dessen Willen flüchtig auf den Mund geküsst haben. So eine Tat ist verwerflich, aber sie ist weit von dem entfernt, was ein Durchschnittsbürger unter einer Vergewaltigung versteht. Am Mittwoch nun hat Herrmann diese Ungenauigkeit eingeräumt – und zudem auf einen anderen relevanten Punkt verwiesen.

Der Paragraf ist stark angewachsen

Die Statistik vergleicht, was nur schwer zu vergleichen ist. Kein Bereich des Strafrechts ist in den vergangenen 20 Jahren so oft und so umfangreich reformiert worden wie das Sexualstrafrecht. Reformiert meint in diesem Fall meist verschärft. § 177 ist inzwischen zu einem kleinen Monstrum angewachsen, besteht aus neun Absätzen, jeweils mit weiteren Unterabsätzen gespickt, die zu erklären versuchen, was alles nicht sein darf. Zu diesem nicht einfach zu durchschauenden Konglomerat an Regeln ist seit November vergangenen Jahres einiges hinzugekommen. Sexuelle Übergriffe an Menschen, die nicht zum Widerstand fähig sind, zum Beispiel. Strafbar war das schon früher, wurde da aber in einem anderen Paragrafen erfasst. Wer nun nur die Fallzahlen von 2016 und 2017 vergleicht, kommt auf andere Ergebnisse.

Die bayerischen Zahlen und ihre Interpretationsschwierigkeiten hat das baden-württembergische Innenministerium im Hinterkopf, wenn es um die eigene Statistik geht. Konkrete Zahlen will das Haus von Innenminister Thomas Strobl nicht nennen, spricht lediglich davon, dass sich für das Jahr 2017 bei den Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und sexuellen Übergriffen „im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen abzeichnet“. 2016 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik 803 Fälle in dieser Rubrik verzeichnet, das war der zweitniedrigste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Von den 700 Tatverdächtigen stammten 131 aus der Gruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge, im Jahr zuvor waren dieser Gruppe 74 Tatverdächtige zugehörig. Allerdings ist der Anteil der Asylbewerber und Flüchtlinge an der Gesamtbevölkerung zwischen 2015 und 2016 extrem gewachsen.

Im Land will man die Zahlen nicht monatlich veröffentlichen

Es gebe sehr gute Gründe dafür, „an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten und nur die Gesamtjahreszahlen zu veröffentlichen“, heißt es aus dem Ministerium. Unterjährige, vor allem monatliche Auswertungszeiträume „unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren“, zum Beispiel bezogen auf die Dauer der Ermittlungen. Das mag ein kleiner Seitenhieb auf die Kollegen in Nordrhein-Westfalen sein, die nach dem Regierungswechsel damit begonnen haben, im Internet jeden Monat die Entwicklung bei besonders ausgewählten Straftatbeständen zu dokumentieren.

Dazu gehört freilich auch, die Kategorien anders zu formulieren, als später in der Kriminalstatistik. Im Bereich Vergewaltigung/sexuelle Übergriffe hat das Düsseldorfer Innenministerium ein „überfallartig“ dahinter gesetzt. Erfasst werden, so ein Sprecher, jene Fälle, in denen es zu überraschenden Übergriffen komme, „salopp gesprochen das, was sich der Bürger unter Vergewaltigung vorstellt“. 68 Fälle stehen im ersten halben Jahr 2017 auf der Liste. Das sind praktisch genau so viele wie alleine im August vor zehn Jahren, da waren es nur drei weniger.