Seit 2015 müssen Selbstanzeiger höhere Strafzuschläge zahlen. Foto: dpa

Die Zahl der Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, ist erneut zurückgegangen. In Baden-Württemberg sind es in diesem Jahr mindestens 1151.

Stuttgart - Genau 1151 Steuerzahler in Baden-Württemberg haben von Januar bis zum 1. Dezember diesen Jahres Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bei den Finanzämtern erstattet. Das teilte das baden-württembergische Finanzministerium in Stuttgart auf Anfrage mit. Damit hat sich die Zahl der Selbstanzeigen im Südwesten seit Februar 2010 auf 31 330 erhöht. Dabei handelt es sich ausschließlich um Anzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz und in Liechtenstein.

Für das laufende Jahr rechnet das Ministerium mit mindestens 57 Millionen Euro Steuernachzahlungen durch reuige Steuersünder. Seit Februar 2010 haben Selbstanzeiger im Südwesten insgesamt 767 Millionen Euro nachträglich bezahlt. Angaben zu Selbstanzeigen wegen Kapitalanlagen etwa in Panama, auf den Kanalinseln und Britische Jungferninseln, werden in Baden-Württemberg nicht erhoben. Deren Zahl sei sehr gering, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Dort rechnet man damit, dass sich die Zahl der Anzeigen bis zum Jahresende noch etwas erhöht, insgesamt allerdings deutlich unter den Zahlen früherer Jahre bleibt. „Die meisten Selbstanzeigen sind eingegangen, bevor im Januar 2015 Verschärfungen gegriffen haben“, sagte der Ministeriumssprecher. Im Jahr 2014 waren in Baden-Württemberg 9999 Selbstanzeigen erstattet worden – das brachte zusätzliche Steuereinnahmen von über 180 Millionen Euro. 2015 gab es 2726 Selbstanzeigen, die zusätzlichen Steuereinnahmen beliefen sich auf rund 111 Millionen Euro.

Ab einer Million 20 Prozent Strafzuschlag

Seit Januar 2015 ist es deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Ab 25 000 Euro hinterzogenen Steuern wird seitdem ein Strafzuschlag fällig. Bei bis zu 100 000 Euro beträgt dieser Zuschlag zehn Prozent, bei bis zu einer Million Euro 15 Prozent. Liegt der hinterzogene Betrag bei mehr als einer Million Euro, werden 20 Prozent fällig.

Die Verschärfung führte nach Einschätzung der Finanzminister dazu, dass viele Steuersünder Anzeige vor Inkrafttreten der neuen Regeln erstatteten. „Das Instrument funktioniert aber noch immer, auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen zurückgegangen ist“, so der Ministeriumssprecher in Stuttgart. Auch bundesweit ist die Zahl der Selbstanzeigen deutlich gesunken. Nach einer Umfrage des „Handelsblatts“ bei den 16 Finanzministerien zeigten sich bundesweit bisher 4373 Steuerhinterzieher selbst beim Finanzamt an. 2015 waren es noch 15120. Die meisten Selbstanzeigen gab es in Baden-Württemberg, Niedersachsen (926) und Nordrhein-Westfalen (655). Bundesweit liegen die zusätzlichen Steuereinnahmen durch Selbtanzeigen seit 2010 bei rund sechs Milliarden Euro.

Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte den Bund und die Länder auf, Hochverdiener und Einkommensmillionäre mindestens so scharf zu kontrollieren wie lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer. „Lohneinkünfte und Rentenbezüge werden bis auf den letzten Euro elektronisch an das Finanzamt gemeldet und geprüft, während Hochverdiener mit Einkünften über 500 000 Euro nur alle sechs bis sieben Jahre mit einer umfassenden Steuerprüfung rechnen müssen“, sagte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler.

500 zusätzliche Stellen in der Steuerverwaltung

„Wir verwenden viel Energie darauf, dass Steuerhinterzieher nicht durchkommen“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart. Von 2012 bis 2016 hat Grün-Rot 500 zusätzliche Stellen in der Steuerverwaltung geschaffen, davon entfallen 300 auf Außendienste wie Betriebsprüfung, Amts-Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Umsatzsteuerprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung.

2014 wurde bei der Steuerfahndung eine zentrale Sondereinheit auf dem Gebiet der überregionalen Steueraufsicht (SES) eingerichtet. Diese beschäftigt sich unter anderem mit der Verlagerung steuerpflichtiger Einkünfte ins Ausland. Sie versucht außerdem, bisher nicht bekannte Muster von Steuerhinterziehung zu erkennen und überwacht unter anderem den Internethandel, um sicherzustellen, dass gewerbliche Anbieter auch Steuern bezahlen. Durch eine bessere technische Ausstattung der Prüfer im Außendienst – etwa die Möglichkeit, über Mobilfunk auf Daten zuzugreifen – solle die Effizienz weiter verbessert werden.