Benjamin Gatterer verkauft in seinem Schwaikheimer Unternehmen Beflora Hanf-Produkte. Das ist nicht unumstritten.
Schwaikheim - Schlafstörungen und Kopfschmerzen haben Benjamin Gatterer während seines Studiums gequält. Auf der Suche nach Linderung stieß der gebürtige Österreicher auf Cannabidiol (CBD), das aus den Blüten und Blättern der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird. „In Österreich ist der Markt viel ausgeprägter als hier“, sagt der 26-Jährige. Nachdem seine Beschwerden dank CBD verschwanden, habe er sich intensiv in die Materie eingelesen. „Das positive Ergebnis, das ich selbst erfahren habe, möchte ich an andere weitergeben“, beschreibt Gatterer seine Motivation. Deshalb hat er vor rund eineinhalb Jahren in Schwaikheim, der Gemeinde in der er aufgewachsen ist, das Start-up Beflora gegründet.
Wert des psychoaktiven Wirkstoffs unter 0,2 Prozent
Beflora vertreibt im Internet Vollspektrum-CBD-Hanf-Öl in unterschiedlichen Konzentrationen, diverse Hanftees, sowie Aromaharze und -blüten. Eine berauschende Wirkung seiner Produkte sei ausgeschlossen, betont Benjamin Gatterer. Schließlich liege der Wert des psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) unter dem zulässigen Grenzwert von 0,2 Prozent. Das werde bei Beflora-Produkten sogar von gerichtsmedizinischen Laboren überprüft. „Unseren rein biologisch angebauten Hanf beziehen wir von deutschen und österreichischen Hanfbauern. Unsere Produkte durchlaufen alle gängigen Qualitätskontrollen“, sagt der Firmengründer, der derzeit ein Auslandssemester in Südafrika absolviert.
In Kürze werde der THC-Wert des Hanf-Öls mithilfe eines neuartigen Herstellungsverfahrens sogar bei unter 0,005 Prozent liegen, berichtet Isabell Büttner. Sie ist mit Benjamin Gatterer befreundet und studiert wie er an der Hochschule Reutlingen, wobei der 26-Jährige gerade seinen Master in Dezentrale Energiesysteme und Energieeffizienz macht, Büttner ihren Bachelor in International Business. Bei Beflora kümmert sich die 20-Jährige um das Marketing. „Ich mache das, weil ich es wirklich gut finde und glaube, dass es eine sehr gute Alternative zu Medikamenten der Pharmaindustrie ist“, sagt die junge Frau. Ihr selbst helfe das Hanf-Öl zum Beispiel gegen Regelbeschwerden.
Schmerzlindernd, entzündungshemmend und beruhigend
Schmerzlindernd, entzündungshemmend und beruhigend soll CBD wirken – doch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor dem Konsum. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab“, wird Christiane Manthey, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in einer jüngst erschienenen Pressemitteilung zitiert. „Uns sind von unseren Kunden bislang keine Nebenwirkungen gemeldet worden“, berichtet hingegen Benjamin Gatterer. Im Gegenteil: Er erhalte mitunter emotionale Nachrichten von Anwendern, die beschreiben, wie sehr ihnen CBD gegen langjährige Leiden geholfen habe. „Da kommen einem wirklich die Tränen“, sagt der junge Gründer. Er vermutet, dass die Pharmalobby die Konkurrenz der CBD-Produkte fürchte und deshalb Druck auf die Politik ausübe. Vor diesem Hintergrund sei vielleicht auch die Verbraucherzentrale nicht ganz neutral in ihrer Einschätzung, mutmaßt Büttner.
„Die WHO hat vor zwei Jahren CBD als unbedenklich eingestuft“, sagt Gatterer. Tatsächlich liegt eine entsprechende Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor. Darin wird CBD als allgemein gut verträglich und relativ sicher beschrieben, es gebe kein nennenswertes Missbrauchspotenzial. Allerdings habe es beim medizinischen Einsatz von CBD gegen Epilepsie Nebenwirkungen wie etwa Durchfall und Erbrechen gegeben, die teilweise auch auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zurückzuführen sein könnten. Es gebe Hinweise darauf, dass CBD gegen weitere Beschwerden helfen könne, allerdings sei die Forschung in diesen Bereichen noch nicht so weit wie auf dem Gebiet der Epilepsie, heißt es im WHO-Bericht. In einem Bericht der Deutschen Apothekerzeitung heißt es: für die vielen im Internet kursierenden Indikationen sei bisher eine zu geringe oder gar keine klinische Evidenz vorhanden. Vor diesem Hintergrund sei ein Nutzen der Einnahme von CBD als Nahrungsergänzungsmittel „mehr als fragwürdig“.
Die Rechtslage ist nicht eindeutig
Die Rechtslage zum Verkauf von CBD-Produkten in Deutschland ist schwierig. Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit müsse für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden, heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Da entsprechende Zulassungen bislang nicht vorlägen, dürften die Produkte gar nicht verkauft werden. „Man möchte mit aller Kraft versuchen zu verhindern, dass das Produkt auf den Markt kommt“, kritisiert Gatterer. Aufgrund der rechtlich unsicheren Lage steht auch auf dem Beflora Hanf-Öl der Hinweis „nicht zum Verzehr geeignet“. „Was der Kunde damit macht, liegt in dessen Händen“, sagt Benjamin Gatterer. Er ist von der positiven Wirkung seiner Produkte überzeugt, zahlreiche, gerade auch ältere Kunden, würden dies bestätigen.
Es gehe ihm nicht darum, auf den derzeitigen Hype aufzuspringen, sondern anderen Menschen etwas Gutes zu tun. Wenn möglich, will er nach seinem Studium als Ingenieur arbeiten und Beflora parallel weiterführen. Das Start-up aufzugeben, komme nicht in Frage: „Es würde mich traurig machen, wenn die Kunden zur Konkurrenz müssten“, sagt der 26-Jährige. Er und seine Mitstreiter sind zuversichtlich, dass sich die Rechtslage bald ändert. „Irgendwann kann man den Wandel nicht mehr stoppen“, davon ist Isabell Büttner überzeugt. Schließlich habe auch die WHO den UN-Mitgliedsstaaten empfohlen, Cannabis neu zu klassifizieren und CBD-Präparate mit einem THC-Wert von unter 0,2 Prozent von der Liste der Drogen zu streichen. Eine Entscheidung steht indes noch aus.