Der Hang an der Straße bei der Laufenmühle ist gefährlich abgerutscht. Foto: Stadt Welzheim

Die von dem verheerenden Starkregen im Juni stark beschädigte Landesstraße bei der Welzheimer Laufenmühle (Rems-Murr-Kreis) bleibt weiterhin gesperrt. Bürgermeister Thomas Bernlöhr mahnt eine schnellere Reparatur an sowie eine Übergangslösung.

Die bei dem verheerenden Starkregen vor vier Monaten erheblich in Mitleidenschaft gezogene Landesstraße bei der Welzheimer Laufenmühle ist nach wie vor gesperrt. Der Welzheimer Bürgermeister Thomas Bernlöhr findet das unbefriedigend und mahnt eine schnellere Lösung an.

 

Abmeldungen am Limes-Gymnasium

„Die Straße nach Rudersberg ist nicht nur die zweitwichtigste Verkehrsverbindung im Welzheimer Wald, sondern auch entscheidend für den Schulstandort Welzheim“, lässt sich der Schultes in einer auf der Internetseite der Kommune veröffentlichten Stellungnahme zitieren. Viele Schüler aus dem Wieslauftal müssten derzeit lange Umwege in Kauf nehmen, was bereits zu Abmeldungen am Limes-Gymnasium geführt habe. Zudem sei die Strecke für den Wirtschaftsverkehr von nicht unerheblicher Bedeutung, da sie Unternehmen im Welzheimer Wald mit der Autobahn 81 verbinde – „von den privaten wie gewerblichen Anliegern direkt an der Strecke und hunderten Pendlern zwischen dem Wieslauftal und dem Welzheimer Wald nicht zu sprechen“, so der Schultes. Die Stadt stehe in regelmäßigem Kontakt mit dem Regierungspräsidium, um die notwendigen Maßnahmen sorgfältig zu planen – äußert jetzt aber Kritik.

Es sei zwar verständlich, dass mit der nötigen Sorgfalt der Maßnahmenumfang ermittelt und eine Planung erarbeitet werde. Dass es aber ein geschlagenes Jahr dauern solle, bis die Arbeiten starten können, wird von dem Rathausverantwortlichen kritisch hinterfragt. Die städtische Bauverwaltung sehe vielmehr einen Baubeginn nach der kalten Jahreszeit 2025 durchaus als realistisch an – sofern alle Beteiligten sich anstrengten. „Das Ziel muss sein, die Straße bis Ende 2025 wieder freizugeben“, betont Bernlöhr und verweist auf die hohe Priorität, die das Land der Maßnahme einräume.

Einseitige Öffnung der Straße?

Zusätzlich regt die Stadt an, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Schadstellen wenigstens einseitig für den Verkehr geöffnet werden können. Mit einer Ampelregelung und einer Beschränkung auf 7,5 Tonnen könnte möglicherweise ein Busverkehr mit 18-Sitzern organisiert werden, um den öffentlichen Nahverkehr bis zur Behebung der Schäden aufrechtzuerhalten. Die Stadt plane, sich diesbezüglich an das zuständige Landratsamt zu wenden.

Das hat sich bereits zu den Einwänden des Bürgermeisters geäußert. Man arbeite zusammen mit dem Regierungspräsidium tatsächlich an dem Ziel, eine einspurige Öffnung der Straße für bestimmte Fahrzeuggruppen – bestenfalls auch für den Schülerverkehr – möglich zu machen. Eine verbindliche Aussage zur vorläufigen Öffnung und zum Abschluss der Sanierungsarbeiten könne aber erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliege. Dieses Gutachten, das im Auftrag des RP Stuttgart erstellt wird, sei unerlässlich, um die Machbarkeit und die möglichen Folgen der Maßnahmen abzuschätzen.

Schwerlastverkehr muss aufgehalten werden

Eine besondere Herausforderung bei einer möglichen Öffnung stellt die effektive Durchsetzung der Sperrung für den Schwerlastverkehr dar. Der Rems-Murr-Kreis prüft derzeit geeignete Instrumente. Zu schwere Fahrzeuge auf der Strecke seien nicht nur mit erheblichen Sicherheitsrisiken behaftet – sie könnten auch eine erneute Vollsperrung nach sich ziehen, so das Landratsamt.