Einkommensschwache Familien sollen mit dem Starke-Familien-Gesetz bessergestellt werden (Symbolbild). Foto: dpa

Der Bundesrat will Familien mit geringem Einkommen unterstützen und hat nun am Freitag dafür das sogenannte Starke-Familien-Gesetz beschlossen.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Starke-Familien-Gesetz beschlossen, das Familien mit geringem Einkommen besserstellen soll.

Damit die Leistungen auch tatsächlich mehr in Anspruch genommen werden, wurde der Antrag auf Kinderzuschlag nach Angaben der zuständigen Ministerien für Familien und Soziales deutlich vereinfacht.

Höherer Kinderzuschlag

Auf den Kinderzuschlag haben Familien Anspruch, in denen das Einkommen der Eltern zwar deren eigenen Mindestbedarf deckt, nicht aber den der Kinder. Das heißt, sie drohen wegen der Kinder in Hartz IV abzurutschen. Das Bruttoeinkommen muss mindestens 900 Euro bei Elternpaaren beziehungsweise 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum bedingungslosen Kindergeld gezahlt. Der Kinderzuschlag steigt zum 1. Juli von derzeit 170 auf 185 Euro. Ab dem 1. Januar 2020 soll zusätzliches Einkommen der Eltern die Leistung nur noch zu 45 Prozent mindern - bisher waren es 50 Prozent. Verdienen die Eltern zu viel für den Leistungsanspruch, fällt der Zuschlag nicht sofort weg, sondern läuft allmählich aus.

Künftig sollen zudem Einkünfte des Kindes wie Unterhaltszahlungen nur noch zu 45 Prozent berücksichtigt werden statt wie bisher vollständig. Laut Bundesregierung profitieren davon rund 100.000 Kinder von Alleinerziehenden.

Befreiung von Kitagebühren

Kinderzuschlag und Wohngeld können Familien erhalten, die mit bis zu 100 Euro nur knapp unter dem Anspruch auf Grundsicherung liegen. Wer den Kinderzuschlag erhält, wird künftig bundesweit von den Kitagebühren befreit.

Laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) werden durch das neue Gesetz rund zwei Millionen Kinder den Zuschlag beanspruchen können. Bislang waren es etwa 800.000. Nach Kritik an den bürokratischen Hürden für die Beantragung des Kinderzuschlags wurde der Antrag vereinfacht: so sind die Vordrucke kürzer geworden und es müssen künftig deutlich weniger Angaben gemacht werden. Damit wurde laut Familienministerium der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars halbiert.

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer den Kinderzuschlag bezieht, hat auch Anspruch auf die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Dazu gehört das Schulstarterpaket, das ab August von 100 auf 150 Euro erhöht wird. Damit soll der Schulbedarf eines Kindes gedeckt werden, etwa ein Schulranzen oder Schreibmaterial.

Zu den Neuerungen gehört ferner ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Kita sowie ein kostenfreies Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Zudem besteht künftig auch Anspruch auf Lernförderung, ohne dass ein Kind unmittelbar versetzungsgefährdet ist.