Das vom Sag Harbor Police Department veröffentlichte Polizeifoto von Justin Timberlake. Foto: Sag Harbor Police Department via Getty Images

Justin Timberlake hat bei einer Anhörung vor Gericht auf "nicht schuldig" plädiert. Vorerst darf der Sänger, der zuvor wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer festgenommen worden war, im US-Bundesstaat New York trotzdem nicht mehr hinter dem Steuer sitzen.

Justin Timberlake (43) wird Trunkenheit am Steuer vorgeworfen. Bei einer Anhörung vor einem US-Gericht hat der Sänger jetzt auf "nicht schuldig" plädiert, wie mehrere US-Medien berichten. Auch wenn Timberlake bisher nicht verurteilt wurde, muss er vorerst das Auto stehen lassen, sobald er sich wieder in New York aufhält. Dem 43-Jährigen sei für den US-Bundesstaat die Fahrerlaubnis fürs Erste entzogen worden. Laut "CNN" handle es sich dem Anwalt Timberlakes zufolge um ein übliches Vorgehen in entsprechenden Fällen.

 

Was soll passiert sein?

Auch Timberlakes Anwalt habe ein weiteres Mal betont, dass sein Mandant bei einer Verhaftung im Juni nicht betrunken gewesen sei. Der Sänger war vor wenigen Wochen festgenommen worden, nachdem er in angeblich "betrunkenem Zustand" in einem BMW herumgefahren war. Laut eines Statements der Polizei habe er es versäumt, an einem Stoppschild anzuhalten und er habe es nicht geschafft, die Spur zu halten. Timberlake soll zudem unter anderem verlangsamt gesprochen haben und unsicher auf den Beinen gewesen sein. Der Polizei habe Timberlake erklärt, "einen Martini" getrunken zu haben.

"Justin Timberlake war nicht betrunken"

"Er war nicht betrunken. Ich sage es noch einmal. Justin Timberlake war nicht betrunken", habe der Anwalt einem Bericht des Magazins "People" zufolge schon nach einer anderen Anhörungen im Juli erklärt. "Und wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Anklage - diese strafrechtliche Anklage - abgewiesen werden wird." Der Anwalt hatte bei der Anhörung auf die Einstellung des Verfahrens gedrängt. Für den 9. August ist eine weitere Anhörung anberaumt, an der Timberlake aber nicht teilnehmen muss. Ein vorläufiger Gerichtstermin sei für den 13. September geplant.

Timberlake nahm an der jetzigen Anhörung per Videoschalte teil, da er sich derzeit wegen einer Tour in Europa aufhält. Im August und September tritt er unter anderem auch in München, Köln und Hamburg auf.