Der neue Anlauf bei der Standortsuche für ein atomares Endlager soll 2031 zu einem Ergebnis führen. Foto: dpa/Jens Wolf

Wo wird das atomare Endlager für den deutschen Atommüll gebaut? Die Suche nach einem geeigneten Standort läuft auf Hochtouren. Dafür kommen auch etliche Gebiete in Baden-Württemberg und in der Region Stuttgart in Frage.

Region Stuttgart - Die Entscheidung soll 2031 fallen. Die Einweihung des deutschen Endlagers für atomare Abfälle ist dann rund 20 Jahre später, voraussichtlich im Jahr 2050, geplant. Das klingt nach einem immensen Zeitraum. Doch wenn man bedenkt, wie lange schon gesucht wird und dass an dem dann gefundenen Standort der gesamte in Deutschland produzierte Atommüll für eine Million Jahre sicher gelagert werden soll, ist es sinnvoll, frühzeitig und allumfassend nach einer geeigneten Region zu suchen.

 

Genau das ist die Aufgabe der 2017 gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Im Herbst 2020 hat die BGE ihren viel beachteten Zwischenbericht vorgelegt, an welchen Stellen in Deutschland, von den geologischen Grundvoraussetzungen betrachtet, ein solches Endlager denkbar wäre – und wo nicht. In Ton, Steinsalz und kristallinem Wirtsgestein, etwa Granit, wäre demnach ein solches Endlager möglich. Die BGE hat auf rund 54 Prozent der Bundesfläche 90 Teilgebiete identifiziert, die im weiteren Verfahren eingehend untersucht werden sollen.

Informationsveranstaltung am 26. Januar

Vier Teilgebiete davon liegen in Baden-Württemberg. Auch in der Region Stuttgart gibt es etliche Flächen, die jetzt genauer untersucht werden. Bevor das geschieht, können sich Interessierte nun über den Stand des Auswahlprozesses, die Kriterien für das Endlager und darüber, wie es jetzt weitergehen soll, informieren. Das baden-württembergische Umweltministerium und die BGE laden deshalb zu mehreren Online-Veranstaltungen ein. Die Informationsrunde für den Regierungsbezirk Stuttgart findet am Dienstag, 26. Januar, um 18 Uhr statt.

„Es gibt einen großen und berechtigten Informationsbedarf“, sagte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller. „Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Auswahlprozess möglichst transparent und nachvollziehbar verläuft.“ Eines ist dem Umweltminister wichtig: „Bisher gibt es keine Vorfestlegung auf einen Standort, nicht einmal ansatzweise.“

Aktuell befindet man sich in der ersten von drei Phasen

Momentan befinde sich die Standortsuche noch in der ersten von drei Phasen, erklärt Dagmar Dehmer, die Sprecherin der BGE. Anfang Februar finde dann als erste formelle Beteiligungsmöglichkeit die erste von drei Fachkonferenzen zum Thema Teilgebiete statt. „Die BGE muss die Ergebnisse der Fachkonferenz bei der Erarbeitung des Standortregionenvorschlags berücksichtigen“, sagt Dehmer. Zugleich entwickele die Bundesgesellschaft neue Methoden, um im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen aus vielen großen wenige und kleinere Teilgebiete zu ermitteln.

Am Ende der Phase 1 will die BGE einen Vorschlag machen, in welchen Regionen nach Einschätzung der Experten eine oberirdische Erkundung stattfinden sollte. Nach der Prüfung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) muss der Bundestag darüber entscheiden, wo in der zweiten Phase oberirdisch weiter erkundet wird. Erst dann wird es erstmals Bohrungen und seismische Messprogramme geben. In der dritten Phase schließlich stehen umfangreiche untertagige Untersuchungen und der abschließende Standortvergleich auf der Tagesordnung.

Lager nicht in aktiven Störzonen

Der Vermutung, die Region Stuttgart könne allein aufgrund seiner Bevölkerungsdichte frühzeitig aus dem Rennen genommen werden, tritt Dagmar Dehmer entgegen: „Die Einwohnerzahl ist kein Ausschlusskriterium. Denn mit Blick auf eine Million Jahre Sicherheit spielt die Geologie die Hauptrolle.“ Allerdings könne die Besiedlungsdichte dann als Kriterium herangezogen werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt gleichwertige geologische Verhältnisse miteinander verglichen werden müssten.

Generell sind Anforderungen an das geplante Endlager im Standortauswahlgesetz beschrieben. Knapp zusammengefasst: Das Lager darf nur dort errichtet werden, wo es keine „aktiven Störzonen“ gibt, also nicht da, wo sich Gesteinsmassen gegeneinander bewegen, es Vulkanismus oder eine Erdbebengefahr gibt und wo sich Gebirge mit mehr als einem Millimeter Wachstum pro Jahr bilden. Aber auch Bergbau unterhalb von 300 Metern und größere Grundwasservorkommen sind ein Ausschlusskriterium.

Das Wirtsgestein muss 100 Meter dick sein

Außerdem müssen die Mindestanforderungen erfüllt werden: Das Endlager wird mindestens 300 Meter unterhalb der Geländeoberkante platziert sein. Das Wirtsgestein muss eine Dicke von mindestens 100 Metern aufweisen, um dort einen sogenannten „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ ausweisen zu können. Die Barriere muss dicht sein, und es darf keinen Zweifel daran geben, dass diese geologische Barriere über eine Million Jahre hinweg auch erhalten bleibt.