Mercedes bekennt sich zum Standort Deutschland. Die hiesigen Arbeitskosten seien im Vergleich zu anderen Ländern allerdings zu hoch. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Der Stuttgarter Autobauer hält die Arbeitskosten in Deutschland für nicht wettbewerbsfähig und sucht nach „tragfähigen Lösungen“. Gleichzeitig bekennt er sich zum hiesigen Standort.

Deutschland gilt seit Jahren als Hochkostenstandort – besonders in der Automobilindustrie. Der Wandel zur Elektromobilität, schwankende Absatzmärkte und eine wachsende Konkurrenz aus China erhöhen den Kostendruck auf die Hersteller spürbar. Gleichzeitig betonen Konzerne wie Mercedes-Benz immer wieder ihre Verbundenheit zu den heimischen Werken.

 

„Die aktuelle Wirtschaftslage bleibt weltweit extrem volatil. Nur durch nachhaltiges Steigern unserer Effizienz bleiben wir finanziell stark und handlungsfähig“, erklärt Mercedes-Benz. Anfang 2025 stellte der Autobauer das Spar- und Effizienzprogramm „Next Level Performance“ vor. Ziel ist es, bis 2027 jährlich fünf Milliarden Euro einzusparen. Dazu gehörte auch ein Abfindungsprogramm, das Ende März 2026 ausgelaufen ist.

Mercedes: „Prüfen verschiedene Möglichkeiten, um effizienter zu werden“

Zugleich bekennt sich das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart zum Standort Deutschland. Allerdings seien die hohen Arbeitskosten in Deutschland nicht wettbewerbsfähig. „Daher prüfen wir verschiedene Möglichkeiten, um effizienter zu werden, und führen intensive Gespräche mit unserem Sozialpartner – mit dem Ziel, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln“, so der Konzern.

Welche Maßnahmen dabei konkret zur Debatte stehen, bleibt unklar. Nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ soll die Konzernführung eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich erwägen. Dazu äußert sich Mercedes-Benz nicht. Auch die IG Metall Baden-Württemberg wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht äußern.

Für Beschäftigte von Mercedes-Benz, die nach dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie bezahlt werden, gilt der Tarifvertrag der IG Metall. Er regelt zentrale Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen.

Tarifbeschäftigte bei Mercedes arbeiten regulär 35 Stunden pro Woche

Im Manteltarifvertrag ist in Paragraf 6 eine reguläre Wochenarbeitszeit von 35 Stunden festgelegt. Gleichzeitig sind individuelle Abweichungen möglich: Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden pro Woche erhöht werden.

Eine 40-Stunden-Woche ohne entsprechende Vergütung würde somit eine Abweichung vom geltenden Tarifvertrag darstellen. Das ist im Einzelfall möglich. Grundlage dafür ist das sogenannte Pforzheimer Abkommen. Dieses wurde 2004 zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall geschlossen. Hintergrund war, dass sich die einzelnen Unternehmen schon damals ökonomisch zunehmend unterschiedlich entwickelt hatten.

Die IG Metall Baden-Württemberg vertritt die Interessen von mehr als 420.000 Beschäftigten. Foto: Marijan Murat/dpa

Das Abkommen ermöglicht es Betrieben, in wirtschaftlich schwierigen Situationen vorübergehend vom Flächentarifvertrag abzuweichen, um Arbeitsplätze zu sichern. Voraussetzung sind klar definierte Bedingungen sowie die Zustimmung von Betriebsrat und Tarifpartnern.

Nach Angaben von Südwestmetall kommen solche Vereinbarungen etwa bei „Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit“ oder in einem „Sanierungsfall bei schlechter wirtschaftlicher Lage“ in Betracht. Eine mögliche Maßnahme kann nach Angaben der IG Metall auch sein, die Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich anzupassen.

Abweichungen des Tarifvertrags nur in Ausnahmesituationen

Allerdings sind die Tarifparteien nicht verpflichtet, solchen Abweichungen zuzustimmen. Die IG Metall hat dafür klare Kriterien formuliert: Abweichende Vereinbarungen müssen „eindeutig definierte Gegenleistungen enthalten, die die Beschäftigten einklagen können“, etwa verbindliche Standortgarantien oder Investitionszusagen.

Auch die Wettbewerbssituation, Innovationen oder Investitionen allein rechtfertigen laut IG Metall keine Abweichung vom Flächentarifvertrag. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden. Voraussetzung sei zudem, dass Arbeitnehmervertreter umfassend über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert werden.

Ob und in welcher Form Mercedes-Benz künftig von tariflichen Regelungen abweichen möchte, bleibt offen. Klar ist jedoch: Schon heute gibt es im Unternehmen Modelle mit längerer Arbeitszeit – allerdings mit entsprechendem Lohnausgleich. Diese Verträge sind nach Konzernangaben in der Regel befristet und meist auf ein Jahr angelegt. Im Zuge des Programms „Next Level Performance“ werde die Neuvergabe solcher Verträge besonders sorgfältig geprüft, teilte das Unternehmen mit.

Davon ausgenommen sind die meisten Führungskräfte des Stuttgarter Autobauers. Sie sind in der Regel nicht tarifgebunden, sodass der Manteltarifvertrag für sie nicht gilt. Entsprechend ist dort eine 40-Stunden-Woche vertraglicher Standard.