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Eine Mehrheit im Gemeinderat bewilligt acht Sonderfälle im Stuttgarter Norden.

Stammheim/Zuffenhausen/Mühlhausen - Auch im kommenden Jahr dürfen die Geschäfte in den Stadtbezirken zu besonderen Anlässen an Sonntagen öffnen. Der Gemeinderat hat vergangene Woche einer entsprechenden Vorlage mehrheitlich zugestimmt. Insgesamt wurden in Stuttgart 27 verkaufsoffene Sonntage beantrag. Acht davon im Stuttgarter Norden. Den Auftakt machen die Stammheimer am 15. April mit dem Stammheim-Tag unter dem Motto „Ich bin so frei – Stammheim na klar!“. Die Geschäfte dürfen an diesem Tag von 12 bis 17 Uhr geöffnet haben. Gefolgt wird dieser Sonntag vom Maibaumfest in Weilimdorf am 6. Mai und dem Zuffenhäuser Fleckenfest am 17. Juni sowie der Feuerbacher Kirbe am 9. September (Öffnungszeiten jeweils von 13 bis 18 Uhr). Dann sind wieder die Stammheimer an der Reihe, die am 7. Oktober ihren Stammheimer Herbst feiern wollen (Öffnungszeiten von 12 bis 17 Uhr). Eine Woche später, am 14. Oktober, schließt sich der Weilimdorfer Herbst an. Dann dürfen die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen. Am 21. Oktober steht dann in Mühlhauser Stadtteilen die Kirbe an. Ladenöffnung: 13 bis 18 Uhr. Den Jahresabschluss der verkaufsoffenen Sonntage machen die Zuffenhäuser am 28. Oktober, die zu Halloween ihr Herbstfest auf der Unterländer Straße als Spektakel mit Aktionen organisieren. Geöffnet sind die Läden von 12 bis 17 Uhr.

Das Gebiet für das Offenhalten von Geschäften anlässlich des Zuffenhäuser 38. Fleckenfestes und des Zuffenhäuser Herbstfestes umfasst den Stadtbezirk und die außerhalb der Gemarkung liegenden Gebiete mit der Postleitzahl 70435. Das Gebiet in Feuerbach, in dem wähjrend der Kirbe die Geschäfte geöffnet haben dürfen, wird umgrenzt von der Dornbirner Straße,, der Wiener Straße, der Kapfenburgstraße, der Dieterlestraße sowie der Oswald-Hesse-Straße mit Roser-Areal zwischen Leobener, Dornbirner und Stuttgarter Straße. Laut Ladenöffnungsgesetz darf die Öffnungszeit fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, sie muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.