Ein Mann soll einen anderen Mann aus Liebe belästigt haben Foto: dpa

Ein Mann muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er seinen Ex-Freund mit Stalking überzogen haben soll.

Stuttgart - Irgendwann muss es mal Liebe gewesen sein. Oder zumindest Zuneigung, gegenseitiges Interesse. Daraus geworden ist ein böser Konflikt mit Handgreiflichkeiten, Vorwürfen, gegenseitigen Strafanzeigen und mit tiefer seelischer Verletzung. Jetzt treffen sich die beiden Männer vor dem Amtsgericht wieder. Der 41-Jährige ist der gefährlichen Körperverletzung an seinem Schwarm, einem 37-Jährigen aus Stuttgart, angeklagt – Stichwort Stalking.

Die Herren hatten sich im Mai 2013 übers Internet kennengelernt. Der 41-Jährige zog Ende 2013 sogar von Brüssel nach Stuttgart – in die selbe Straße in Freiberg wie der 37-Jährige. „Nur wegen der Arbeit“, sagt der Belgier vor Einzelrichterin Johanna Dierolf. Ob die beiden irgendwann eine echte Beziehung unterhielten, wird vor Gericht nicht klar. Klar ist aber, dass man sich seit geraumer Zeit nicht mehr in Liebe zugetan ist.

Ende Mai 2014 kommt es an einer Stadtbahn-Haltestelle in Freiberg zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der Belgier, der auf eine Gehhilfe angewiesen ist, soll den 37-Jährigen mit seiner Krücke geschlagen haben – was er vehement bestreitet. Sein Ex-Freund habe vielmehr ihn gepackt und er habe versucht, ihn vor die Stadtbahn zu stoßen. Der 37-Jährige habe ihn mit der Krücke auf die Hand geschlagen.

Gerade anders herum erzählt der 37-Jährige die Geschichte. Er hat auch ein Handy-Video, das als Beweis dienen soll. Das Filmchen zeigt aber nur den Belgier, wie er heulend auf der Bank sitzt und seine Hand hält. Auch sieht man eine verbogene Krücke.

Nach diesem Vorfall hatte der Stuttgarter ein Annäherungsverbot gegen den Belgier erwirkt. Zweimal soll der 41-Jährige dagegen verstoßen haben.

Es muss noch viel mehr vorgefallen sein. Gegenseitig werfen sich die Männer vor, den anderen nicht in Ruhe zu lassen. Von Briefen, Verbalattacken ist die Rede, von Auflauern, Abpassen. Der Belgier hat 12 000 Handyfotos, sogenannte Selfies, von sich gemacht, um Alibis für die Anwürfe des anderen Mannes zu haben. Der Stuttgarter zückt dagegen immer sein Handy und filmt, wenn er dem 41-Jährigen über den Weg läuft. Es sind weitere Schmerzensgeldverfahren anhängig.

„Ich bin überzeugt, dass der Vorfall an der Haltestelle von dem 37-Jährigen inszeniert worden ist“, sagt Einzelrichterin Johanna Dierolf . Sie glaube dem angeblichen Opfer nicht, dass es vom Angeklagten geschlagen wurde. Der 37-Jährige habe falsch ausgesagt. Die Richterin spricht den von Jörg-Matthias Wolff vertretenen Belgier vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei, verurteilt ihn aber trotzdem zu 20 Tagessätzen à 40 Euro – wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. „An das rechtskräftige Annäherungsverbot müssen Sie sich schon halten“, so die Richterin.