Der Blick von der Sonnenterrasse des Cloud No 7 Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Auf der Terrasse des Luxusturms Cloud No 7 wurde der Bau eines Spielplatzes für Kleinkinder angeordnet. Ob tatsächlich junge Familien in die extrem teuren Wohnungen einziehen, spielt für die Auslegung der Bauvorschriften keine Rolle.

Stuttgart - Wenn die Gäste der Bar im sechsten Stock des Luxusturms Cloud No 7 dort künftig ihren Champagner trinken, blicken sie über das Dach des Shoppingcenters Milaneo auf die Stadtbibliothek hinunter. Lassen sie den Blick weiter nach Norden schweifen, kommt die Heilbronner Straße Richtung Pragsattel in Sicht. Davor werden sich aber noch zahlreiche Rutschen, Wippen und Schaukeln ausbreiten. Der Grund: Da es sich bei den Lofts im Cloud No 7 nach Definition der Landesbauordnung um „familiengeeignete Wohnungen“ handelt, wurde der Bau eines Spielplatzes verordnet, der auch für Kleinkinder geeignet sein muss – egal ob dort Kinder wohnen werden oder nicht.

„Die Wohnungen sind per Definition für Familien geeignet, da ein Teil über mindestens zwei Aufenthaltsräume verfügen“, erklärt der Pressesprecher der Stadt, Sven Matis. Somit ist der Spielplatz gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen von dieser Regel gibt es für Investoren nur beim Bau von Studenten- oder Seniorenwohnheimen. „Die Stadt hat also gar keine andere Wahl, als die Landesbauordnung durchzusetzen“, sagt Pressesprecher Matis weiter. Im Cloud No 7 wird es künftig 59 Wohneinheiten geben. 25 davon sind reguläre Eigentumswohnungen, 34 sind sogenannte Business-Appartements. Sie werden jeweils für mehrere Wochen an Manager und Geschäftsreisende vermietet – die Preise bewegen sich zwischen 150 und 660 Euro pro Tag. Die bis zu 500 Quadratmeter großen Eigentumswohnungen in den obersten Stockwerken des Wohnturmes wurden zu Preisen von teilweise mehr als 15 000 Euro pro Quadratmeter verkauft. Ob also eine Vielzahl junger Familien im Hochhaus an der Wolframstraße ihr neues Zuhause finden wird, ist zumindest nicht vollkommen sicher.

Kinderschreien ist privilegiert

Spannend ist beim Aufeinandertreffen von Spielplatz und Champagner auch das Thema Lärm. Doch geht es dabei nicht darum, dass die Kinder die zahlungskräftigen Partygäste stören könnten. Ganz im Gegenteil, denn es gibt ein feinen Unterschied, ob sich Kinder auf dem Spielplatz streiten – so diese da sein werden – oder ob Gäste in der Bar laut werden.

Denn der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, Kinderschreie im Vergleich zu sonstigen Geräuschquellen zu privilegieren. Will heißen: Lärm aus Kitas, Schulen oder eben von Spielplätzen stellt demnach „keine schädliche Umwelteinwirkung“ mehr dar. Daher gelten für die Kinder also auch keine Lärmobergrenzen mehr, für die Gäste der Bar hingegen schon. Das hat zur Folge, dass der Betrieb auf der Sonnenterrasse des Luxusturms bereits um 22 Uhr eingestellt werden muss. Seien nun Kinder auf dem Spielplatz oder eben nicht.

Die Vorbereitungen für die Eröffnung des Cloud No 7 stört das indes nicht. Das Hotel mit Namen Jaz in the City sowie die Appartements werden von September an Buchungen entgegen nehmen.