Nach einer Gesetzesänderung stehen die Wohnbaupläne im Rosensteinviertel auf der Kippe. Stuttgarts OB Frank Nopper fordert ein klares Bekenntnis der Bundespolitiker und sinniert über einen Gang vors Bundesverfassungsgericht.
Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene stellt die auf der Erschließung der bei Stuttgart 21 frei werdenden oberirdischen Gleisflächen fußende Wohnbaupolitik der Stadt Stuttgart massiv in Frage. OB Frank Nopper sieht sich in dieser Einschätzung nicht zuletzt durch ein Schreiben von Michael Theurer, scheidender Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium bestärkt. Theurer, der auch Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr ist, hatte auf Nachfrage des Reutlinger Bundestagsabgeordneten Michael Donth (CDU) bestätigt, dass eine Freistellung von Bahnflächen für den Wohnungsbau, wie in Stuttgart vorgesehen ist, seit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) kaum mehr möglich ist.
„Das Schreiben von Michael Theurer macht die Sache schlimmer als ursprünglich gedacht. Die Ampel-Koalitionäre haben – wenn die Aussagen des Bundesverkehrsministeriums richtig sind – bewusster gehandelt als ursprünglich gedacht“, fasst Nopper seine Sichtweise zusammen.
Nopper will Bekenntnis der Bundestagsabgeordneten
In dem Brief betont Theurer, die Gesetzesänderung sei auf Wunsch der Ampel-Fraktionen zustande gekommen. Nopper: „Wir brauchen im Interesse des Zukunfts- und Modellprojekts Rosenstein dringend eine Korrektur. Wir haben es mit einem Stück aus dem Tollhaus zu tun.“ Der OB kündigt an, alle baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Auch Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sowie Volker Wissing, Bundesminister für Verkehr, sollen zu den Adressaten des Schreibens aus dem Rathaus gehören. „Wir wollen, dass die Abgeordneten und die Minister nun Farbe bekennen.“
All jenen, die darauf setzen, dass es einen dauerhaften Parallelbetrieb von oberirdischem Kopfbahnhof und unterirdischem Durchgangsbahnhof geben werde, versucht Nopper den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Bahn werde nach seiner Kenntnis die oberirdischen Gleise nach vollständiger Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht mehr betreiben, geschweige denn die für diesen Fall unvermeidlichen und kostspieligen Sanierungsarbeiten an den Anlagen angehen. „Statt eines Rosensteinquartieres würde dann dort eine Rosensteinbrache entstehen“, sagt Nopper. Das müsse all jenen klar sein, die die neue Gesetzeslage zu verantworten haben.
Regional-CDU will Klarheit
Angesichts des Ernsts der Lage wundere er sich über das Schweigen im Walde in der Kommunalpolitik. Außer von der Linksfraktion, die Aufklärung durch die Stadtverwaltung fordert, gibt es noch keine Reaktionen aus dem Gemeinderat. In der Regionalversammlung kommt das Thema auf Antrag der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung. Es sei von besonderem Interesse, „ob die gesetzgeberische Neuregelung auch dann zum Tragen kommen soll, wenn für bisherige Bahnflächen ein Ersatz geschaffen wurde und eine Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen werden kann“, heißt es in dem Antrag.
Und der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Max Mörseburg (CDU) fühlt der Bundesregierung auf den Zahn. „Hält die Bundesregierung bezüglich Paragraf 23 (Freistellung von Bahnbetriebszwecken) des neuen Allgemeinen Eisenbahngesetzes des Bundes (AEG), nachdem dieser den Bau mehrerer tausend neuer Wohnungen am Stuttgarter Hauptbahnhof und das städtebauliche Konzept des Großprojekts Stuttgart 21 gefährdet, eine erneute gesetzliche Änderung für nötig? Falls ja, plant die Bundesregierung eine Ausnahmeregel oder die Zurücknahme des Paragrafen 23?“, heißt es in seiner Anfrage an die Regierung. Zur Begründung für seinen Vorstoß sagt Mörseburg: „Es ist allerhöchste Eisenbahn! Um das größte städtebauliche Projekt der Republik nicht zu gefährden, besteht akuter Handlungsbedarf der Bundesregierung“.
Die Stadt muss, ehe sie einen Bebauungsplan für das Rosensteinviertel aufstellen kann, beim Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf Freistellung der Flächen vom Bahnbetriebszweck stellen. Dass das zu Zeiten der weniger scharfen Gesetzeslage nicht geschehen ist, sei kein Versäumnis, erklärt Hagen Zipperle, der im Rathaus in der Abteilung „Koordination Stuttgart 21/Rosenstein und Zukunftsprojekte“ arbeitet. Die Voraussetzung für einen solchen Antrag sei, dass es weder kurz- noch mittelfristig Bahnverkehr auf den Flächen gebe. Daher könne man den Antrag erst stellen, wenn absehbar ist, dass die oberirdischen Gleise aufgegeben werden. Dieses Datum hat sich in der langen Stuttgart-21-Geschichte wiederholt geändert.
Auswirkungen auf die Opern-Pläne?
Eine Sonderrolle nehme das sogenannte C-1-Areal in direkter Nachbarschaft zu den Wagenhallen ein. Dort soll in den nächsten Jahren unter anderem die Interimsoper entstehen. In dem Bereich sind noch zwei Gleise in Betrieb, die die Bahn für die Baustellenlogistik bei Stuttgart 21 nutzte. Für diese müsse noch der Antrag auf Freistellung eingereicht werden, die direkt an die Wagenhallen angrenzenden Grundstücke haben diesen Prozess bereits noch nach alter Rechtslage durchlaufen. Gegen den positiven Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes sei allerdings eine Klage anhängig.
Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht?
Frank Nopper setzt darauf, dass sich auch in anderen Städten und Gemeinden Widerspruch regt. Der Städtetag trägt gerade Beispiele von weiteren betroffenen Kommunen zusammen. Parallel dazu prüfe die Stadt als letzten Ausweg eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Nopper wäre es lieber, auf diese Möglichkeit verzichten zu können. „Der Bundesgesetzgeber kann jederzeit zur besseren Einsicht gelangen“.
Änderung im Allgemeinen Eisenbahngesetz
Hintergrund
Ende 2023 hat die Bundesregierung das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert und so die sogenannte Freistellung von Bahnflächen erschwert. Diese ist Voraussetzung dafür, dass nicht mehr benötigte Bahnareale einer anderen Verwendung zugeführt werden können. Über entsprechende Anträge entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), das seit der Gesetzesnovelle keinen Ermessensspielraum mehr sieht – und bekommt in dieser Haltung Rückendeckung vom Bundesverkehrsministerium.
Begründung
Michael Theurer (FDP), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMDV) und Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, erklärte auf Anfrage, das Ministerium teile „die Rechtsauffassung des Eba, dass sich der Bahnbetriebszweck in der Abwägung gegenüber anderen öffentlichen Belangen regelmäßig durchsetzen wird, soweit diesem nicht zumindest ein – gesetzlich – gleichwertiger Rang zugesprochen wird. Dies wäre beim Wohnungsbau tatsächlich nicht der Fall“.
Problem
Für zahlreiche Vorhaben in Deutschland könnte das gravierende Folgen haben. So auch für das Stuttgarter Rosensteinviertel. Laut Theurer prüfe das Ministerium, ob eine Übergangsregelung für noch nicht entschiedene Freistellungsanträge denkbar ist, die noch vor der Gesetzesänderung eingereicht wurden. Stuttgart brächte das nichts, denn die Landeshauptstadt hat den entsprechenden Antrag noch nicht gestellt, da die entsprechenden Flächen derzeit noch für den Bahnbetrieb benötigt werden. mil