Die Einkaufspreise für Strom sind enorm gestiegen, was zu Verlusten statt zu Gewinnen geführt hat. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Seit einem Gerichtsurteil steht fest: Vier Mitarbeiter der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen müssen nicht für Millionenverluste des Unternehmens haften. Werden die nun über den Strompreis ausgeglichen?

Glaubt man Insidern, dann hätten die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen sich zumindest die Kosten der Prozesse sparen können, mit denen sie vier ehemalige Mitarbeiter für einen Millionenschaden beim Einkauf von Gas und Strom haftbar machen wollen. Schon in der Güteverhandlung, ist zu hören, habe der Richter gesagt, er sehe keine Pflichtverletzung. Das wäre ein Hinweis darauf gewesen, dass die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben dürften.

 

Doch selbst in den Verhandlungen am Dienstag, bei denen die Stadtwerke unterlagen, schienen weder der Anwalt der SWBB noch der ebenfalls anwesende Stadtwerke-Geschäftsführer Richard Mastenbroek die erneut sehr deutlichen Hinweise des Richters zu verstehen, der die diversen Einlassungen des Rechtsvertreters mit erkennbarem Unmut mehrfach als „Spielchen“ bezeichnete. Stattdessen beharrte man auf dem Wunsch einer vorläufigen Einschätzung der Arbeitsgerichtskammer und lehnte eine gütliche Einigung ab.

Genaue Kosten unklar

Durch die verschiedenen Rechtsstreite, die im Kern alle um dieselbe Sache gingen, sind den Stadtwerken nochmals erhebliche Kosten entstanden. Denn die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert – und der lag in allen Fällen im Millionenbereich. Auf Nachfrage lässt Bürgermeister Jürgen Kessing, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der SWBB ist, allerdings mitteilen, der Streitwert sei keine Addition der im Einzelnen vom Gericht genannten Werte. Über die Kosten könne man noch keine Angaben machen. Immerhin: „In jedem Fall haben diese Kosten jedoch keine Auswirkungen auf die Energiepreise der Stadtwerke“, so Kessing.

Zu anderen Punkten hüllt er sich in Schweigen. Die Begründung: In laufenden Gerichtsverfahren gebe man keine Stellungnahmen ab. Das vollständige Urteil liege noch nicht vor, sodass zum weiteren Verfahren noch keine Aussagen möglich seien. Auch die Frage nach möglichen Konsequenzen für die Verantwortlichen blieb unbeantwortet.

Kosten sind nicht nur durch die Prozesse entstanden, sondern auch durch Gutachter, die erst einmal ermitteln sollten, wie hoch der entstandene Schaden überhaupt ist – und die dabei wohl zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Zur tatsächlichen Schadenhöhe gibt es nach wie vor keine offiziellen Angaben – weder von der Stadt noch von den Stadtwerken. Letztere beantworteten keine einzige Frage und schickten auch nicht das angeforderte Organigramm mit Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Vorwurf: Mangel an Voraussicht und Strategie

Doch wie konnte es überhaupt zu den Verlusten kommen? Das Geschäftsmodell, immer genau hundert Prozent des Bedarfs einzukaufen, habe so lange gut funktioniert, wie die Preise vergleichsweise niedrig gewesen seien, ist aus Insiderkreisen zu hören, weil man so im Weiterverkauf an die Endkunden Gewinne machen konnte. Falls der Bedarf höher als erwartet gewesen sei, habe man diesen kurzfristig günstig zukaufen können. Für hohe Preise habe man aber keine Strategie gehabt; es habe an Vorausschau ebenso gefehlt wie an Entscheidungen, lautet die Kritik. Und die Preise für Strom sind seit 2020 an den Börsen exorbitant gestiegen.

Ein weiterer Punkt: Im Jahr 2022 habe man viele Industriekunden aufgenommen, weil man unbedingt habe wachsen wollen. Anderen Energieversorgern sei das zu riskant gewesen. Denn je nach Wirtschaftslage schwankt der Stromverbrauch der Industrie stark.