Aus manchen Wohnhäusern am Gerlinger Stadtrand schaut man direkt auf das Gelände des Neubaugebiets. Foto: factum/Bach

Die Stadtverwaltung lädt die Bürger für nächsten Mittwoch zu einem Informationsabend ein. Anwohner des Planungsgebiets wollen keine Gewerbebetriebe vor ihren Häusern.

Gerlingen - Der Gerlinger Bürgermeister Georg Brenner hat es zuletzt vor knapp drei Wochen im Technischen Ausschuss klar gesagt: über die Verteilung der Areale für das Wohnen und für Gewerbebetriebe ist noch nichts entschieden. Entsprechende Vorschläge für das Neubaugebiet Bruhweg II in Gerlingen sollen die Stadtplaner machen, die dafür noch engagiert werden. Im Moment gibt es ein „Eckpunktepapier“ für das neu zu bebauende Gebiet, das zum größten Teil noch Ackerland ist. In dieser 56 Punkte umfassenden Liste ist nicht definiert, wo Flächen für Firmen und Wohnhäuser ausgewiesen werden. In der kommenden Woche gibt es eine Abendveranstaltung im Rathaus, in der die Verwaltung über den Stand des Bebauungsplanverfahrens informiert.

Anwohner wollen keinen Durchgangsverkehr

Im Vorfeld haben die Vertreter der Anwohner gegenüber unserer Zeitung ihren Standpunkt verdeutlicht: Sie wollen nicht, dass neue Standorte für Firmen gegenüber oder in der Nähe ihrer Häuser ausgewiesen werden. Auch soll Durchgangsverkehr im Wohngebiet vermieden werden. Denn die Pläne seien mit mehr Verkehr, Lärm, Abgasen und höherer Unfallgefahr verbunden. Das hatten 191 Anwohner des Bruhwegs, der Kupferwiesenstraße und der Fürsaalstraße dem Stadtbauamt schon 2012 erklärt. Ihnen ist wichtig, dass das neue Gewerbegebiet auf der Nord- und Ostseite des Planareals ausgewiesen wird – und damit möglichst weit entfernt von den Wohnhäusern.

Im Flächennutzungsplan von 1984, der dem Verfahren zugrunde liegt, sind die beiden Teilareale für Wohnen und Gewerbe im Plangebiet umrissen: Wohnen entlang der Ditzinger Straße in Richtung Osten, Gewerbe parallel zu einem Stück der Kupferwiesenstraße sowie zur Siemensstraße und zur Dengelwiesenstraße bis zur Dieselstraße. In den darauf basierenden Unterlagen, die für das Umlegungsverfahren 2013 angefertigt wurden, steht aber rot unterlegt, der „Vorschlag der Flächenzuordnung ist im Verfahren zu überdenken“. In den neueren Plänen sind auch die Wohnhäuser eingezeichnet, die seit 1984 gebaut wurden. Dazu gekommen ist im Jahr 2004 außerdem das Kinderhaus am Bruhweg.

Pflichtenheft für Stadtplaner

Das Eckpunktepapier ist quasi das Pflichtenheft für den noch abzuhaltenden Wettbewerb der Stadtplaner. Darin stehen zwei Dinge eindeutig: Zum einen sei die „Anordnung von Allgemeinem Wohngebiet und Gewerbe im Plangebiet flexibel“. Zum anderen müssen die seit langem definierten Flächenanteile (5,6 Hektar für das Wohnen und 3,3 Hektar für Gewerbe) „annähernd erhalten werden“. Der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat ist es darüber hinaus wichtig, dass das neue Wohn- und Gewerbegebiet in drei getrennten Bauabschnitten realisiert werden kann. Die nächsten Schritte im Planverfahren sind die erneute Diskussion des Themas im Technischen Ausschuss und die Suche nach geeigneten Stadtplanern.