In der Stuttgarter Innenstadt ist die Polizei besonders präsent. Foto: dpa/Marius Bulling

Die Stadtbild-Debatte beherrscht die Schlagzeilen. Doch mehr als um die Optik geht es um die Sicherheit. Die Polizei definiert dafür „gefährliche Orte“. Welche sind das?

Bundeskanzler Friedrich Merz steht weiter im Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussion. Seine verschiedenen Aussagen zum Stadtbild, das an manchen Orten in Deutschland im Zusammenhang mit Migrantengruppen problematisch sei, haben Zustimmung, aber auch viel Widerspruch ausgelöst. Dabei geht es im Kern aber nicht um die Optik, wie der Begriff vermuten lassen könnte, sondern um die Sicherheit – die tatsächliche und die gefühlte.

 

Diese beiden Aspekte driften in Stuttgart auseinander. Während die Stadt objektiv recht sicher ist, haben viele Menschen gerade abends und nachts kein gutes Gefühl, besonders in der Innenstadt. Das liegt nicht nur an Straftaten, sondern auch an Punkten wie Müll, Pöbeleien, Lautstärke einzelner Gruppen oder offen sichtbarer Armut mit Menschen, die im öffentlichen Raum lagern.


„Gefährliche Orte“ laut Polizei

Stadt und Polizei arbeiten zusammen und haben ihre Präsenz an diversen Punkten verstärkt. Die Polizei legt dafür nach eigenem Ermessen sogenannte „gefährliche Orte“ fest. Grundlage ist das Polizeirecht. In Paragraf 27 des Polizeigesetzes heißt es dazu, es gehe um Örtlichkeiten, an denen „erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder ausländerrechtliche Duldung treffen oder der Prostitution nachgehen“.

Für die Polizei liegt der Vorteil der Festlegung darin, dass sie an solchen Orten anlasslos Personen kontrollieren, deren Identität feststellen und Durchsuchungen vornehmen kann. „Bei alldem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten“, heißt es im InnenministeriumBaden-Württemberg. Eine öffentliche Bekanntmachung der „gefährlichen Orte“ sei im Polizeigesetz oder anderen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen.

Polizeibehörde entscheidet über „gefährliche Orte“

Die Festlegung als „gefährlicher Ort“ werde durch die jeweilige Polizeibehörde vor Ort vorgenommen, so das Innenministerium. Die Einstufung erfolge nach einer Gesamtbewertung auf Grundlage der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie gegebenenfalls weiterer polizeilich relevanter Erkenntnisse. Kritiker sehen in der Festlegung solcher „gefährlicher Orte“ eine Einschränkung der Bürgerrechte.

Bei der Stuttgarter Polizei betont man, die Einstufung erfolge „im Zuge statistischer Auffälligkeiten“. Sie solle frühzeitig ermöglichen, auf problematische Entwicklungen zu reagieren, die öffentliche Sicherheit zu stärken und der Entstehung sogenannter Brennpunkte entgegenzuwirken. Damit könne man die Polizeipräsenz gezielt verstärken. Vom Erfolg ist man überzeugt: „So können potenzielle Straftäter abgeschreckt und Gefahrenlagen schneller erkannt werden.“

Zahlreiche Mitglieder der beiden schießwütigen Gruppen, die sich in der Region seit Jahren bekämpfen, sind festgenommen. Das hat einige Orte in Stuttgart befriedet. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Derzeit gelten Teilflächen der Stadtteile Hauptbahnhof, Neue Vorstadt, Oberer Schlossgarten und Rathaus – allesamt in der Innenstadt – „aufgrund wiederholter Vorfälle und erhöhter Kriminalitätsbelastung“ als „gefährliche Orte“.

Dazu zählen etwa der Hauptbahnhof selbst, die Klett-Passage, der Schlossplatz, die Theodor-Heuss-Straße oder das Leonhardsviertel. Dort würden „verstärkt Kontrollen durchgeführt, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und das Sicherheitsempfinden nachhaltig zu stärken“, heißt es bei der Polizei.

Dazu kommen sogenannte Veranstaltungen mit besonderem Gefährdungsrisiko. Zeitlich eng begrenzt bekommt die Polizei dabei ähnliche Befugnisse wie an „gefährlichen Orten“. In Stuttgart umfasst diese Kategorie die Heimspiele des VfB Stuttgart sowie Volks- und Frühlingsfest. Räumlich bedeutet das: Cannstatter Wasen, bei Fußballspielen auch die Gebiete Bad Cannstatt-Mitte und Veielbrunnen.

Kontroll-Schwerpunkte in Stuttgart

  • Hauptbahnhof
  • Klett-Passage
  • Schlossplatz
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Leonhardsviertel
  • Cannstatter Wasen (anlassbezogen)
  • Bad Cannstatt-Mitte (nur bei VfB-Spielen)
  • Veielbrunnen (nur bei VfB-Spielen)

Bandenkrieg und „gefährliche Orte“

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Denn in Stuttgart sind einige „gefährliche Orte“ wieder verschwunden. So sind noch im vergangenen Jahr in der Liste der Vaihinger Markt, Teile des Fasanenhofs, der Bahnhof in Zuffenhausen sowie der Stadtgarten aufgetaucht.

Für diese Orte ist die Einstufung inzwischen ausgelaufen. Das habe vor allem mit den beiden multiethnischen Gruppen zu tun, die sich im Raum Stuttgart bekämpfen, an den genannten Orten aber keine große Rolle mehr spielten, sagt Polizeisprecherin Kara Starke.

Ehemalige „gefährliche Orte“ in Stuttgart

  • Vaihinger Markt
  • Fasanenhof (teilweise)
  • Bahnhof Zuffenhausen
  • Stadtgarten (bei der Uni Stadtmitte)

„Gefährliche Orte“ in Ludwigsburg und an der Autobahn

Landesweit hatten zuletzt neben Stuttgart acht weitere Städte „gefährliche Orte“ ausgewiesen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine AfD-Anfrage hervor. Darunter finden sich neben Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Ulm und Weil am Rhein auch zwei aus der Region: das Bahnhofsgebiet in Ludwigsburg und – etwas überraschend – die Rastanlage Sindelfinger Wald an der A8.

An sich entwickelnden Brennpunkten soll zusätzlich mobile Videoüberwachung eingeführt werden. Stuttgarts Polizeipräsident Markus Eisenbraun geht es dabei vor allem um die Eindämmung der Messerkriminalität, des Drogenhandels und der Jugendgewalt. „Die mobile Videobeobachtung erzeugt ein Gefühl der Sicherheit, schreckt potenzielle Täter ab und unterstützt ein angstfreies Stadtbild“, sagt er.

Der Polizeipräsident und das Stadtbild

Eisenbraun betont allerdings, dass es ein vielschichtiges Konzept brauche, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl zu verbessern: „Für uns ist es wichtig, dass verschieden Maßnahmen der Prävention und Repression in einer insbesondere mit der Landeshauptstadt Stuttgart und anderen Partnern abgestimmten Sicherheitsarchitektur wirken.“ Neben polizeilicher Präsenz, Videobeobachtung, Waffen- und Messerverbotszone gehören für ihn auch Beleuchtung, zielgruppenspezifische Prävention, die Reinigung von öffentlichen Plätzen oder Veranstaltungen mit einem durchmischten Publikum dazu.

„Neben der Bekämpfung der Symptome gilt es insbesondere, Maßnahmen zu identifizieren, welche mittel- bis langfristig die Ursachen dieser Phänomene im öffentlichen Raum beseitigen“, sagt Eisenbraun. Und damit wohl auch das Stadtbild verbessern. Das wäre wahrscheinlich ganz im Sinne des Bundeskanzlers.