Der Fahrplan für das Jahr 2015 sorgt erneut für Streit innerhalb der SSB Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Bis wann gilt der Fahrplan 2014/2015 der Stuttgarter Straßenbahnen AG? Normalerweise ist die Umstellung immer im Dezember, die SSB will aber wegen der Stuttgart-21-Baustelle an der Haltestelle Staatsgalerie erst im Mai 2016 einen neuen Fahrplan vorlegen.

Stuttgart - Bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ist der nächste Streit zwischen Betriebsrat und Unternehmensspitze über den aktuell gültigen Fahrplan absehbar. Die SSB will, dass der Fahrplan nicht wie üblich bis Dezember gilt, sondern wegen des Umbaus ihrer Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie bis Mai 2016. „Für uns gilt der Fahrplan nicht bis Mai 2016“, sagt der Betriebsratsvorsitzende Klaus Felsmann.

Der städtische Nahverkehrsbetrieb will die Geltungsdauer bis Mitte Mai 2016 strecken, weil dann umfangreiche Änderungen anstehenden. Sie werden vom Bahnprojekt Stuttgart 21 ausgelöst. Um den neuen Tiefbahnhof bauen zu können müssen die Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie und der SSB-Tunnel zwischen Staatsgalerie und Hauptbahnhof verlegt werden. Das ist nur möglich, wenn die Strecke mehrfach für mehrere Monate unterbrochen wird. Die erste Sperrung soll es ab Pfingsten 2016 geben, sie soll nach früheren Berichten der SSB 15 Monate dauern. Die Linien U 1 und U 2 fahren dann nicht über den Charlottenplatz, sondern über den Berliner Platz.

Der Betriebsrat hatte sich vergangene Woche vor dem Arbeitsgericht mit seiner Meinung durchgesetzt, dass Teile des Jahresfahrplans wegen der fehlenden Zustimmung des Betriebsrates zu den Dienstplänen nicht gültig seien. Die Arbeitnehmervertretung bemängelt zu kurze Pausen, die durch Verspätungen aufgefressen würden.

Die SSB hat acht Wochen Zeit, sich bei Gericht zu äußern

Der Gerichtsbeschluss hat keine unmittelbare Auswirkung, weil der städtische Nahverkehrsbetrieb vier Wochen Zeit hat, dagegen Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht einzulegen. Dann hat die SSB weitere vier Wochen Zeit, ihre Beschwerde zu begründen.

„Wir müssen jetzt Geduld haben, wir wollen die Dienstpläne geklärt haben“, sagt Felsmann. Für den Betriebsrat sei aber klar, dass der Plan zum 31. Dezember auslaufe.

„Über dem Fahrplan steht Jahresfahrplan 2014/2015“, so Felsmann, von 2016 sei nicht die Rede. „Einen illegal in Kraft gesetzten Plan zu verlängern, das wäre paradox“, warnt Felsmann die SSB-Chefetage. „Die SSB hat uns gegenüber erklärt, den Fahrplan 2013/14 nicht weiter fahren zu können. Es wäre ein Widerspruch in sich, wenn sie den jetzigen über den 31. Dezember hinaus weiter verwenden würde“, erklärt Rechtsanwalt Uwe Melzer, der den Betriebsrat vertritt.

Den Arbeitnehmern liege noch kein Vorschlag für die Zeit ab Mai 2016 vor. Der Stadtbahnbetrieb werde durch die Verdichtung am Berliner Platz nicht einfacher. Zwei zusätzliche Linien über die schon jetzt stark belastete Kreuzung zu führen bedeute „für die Autofahrer Stau“, sagt Felsmann.