Das Haus Böblinger Straße 361: Hier darf jetzt ein Neubau entstehen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt Stuttgart ist endgültig einer Eigentümergemeinschaft in Kaltental unterlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Bauverbot aus der NS-Zeit beseitigt – weil die Eigentumsrechte damals nicht ausreichend berücksichtigt worden waren.

Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagnachmittag in letzter Instanz einen lange schwelenden Rechtsstreit um ein Bauvorhaben in Stuttgart-Kaltental entschieden. Sieben Jahre, nachdem sie erstmals mit der Stadtverwaltung in den Clinch gegangen war, ist eine Eigentümergemeinschaft am Ziel. Sie kann bauen. Die Entscheidung ist mit sofortiger Wirkung ohne weitere Frist rechtskräftig.

Der Streitfall spielte in der Böblinger Straße, am Ortsausgang von Kaltental in Richtung Innenstadt. Dort steht das Gebäude Nummer 361, das schon bessere Tage gesehen hat. Die Eigentümergemeinschaft möchte es schon lange abreißen und stattdessen auf dem Areal ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage errichten. Doch im Sommer 2009 hat die Stadt die Bauvoranfrage abschlägig beschieden. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1935, also aus der Zeit des Nationalsozialismus, ließ das Vorhaben nicht zu – und die Stadtverwaltung pochte in den vergangenen sieben Jahren immer auf die Gültigkeit dieses sogenannten Baustaffelplans.

Nicht einmal ein Ersatzbau war zulässig

Selbst im Fall eines Brandes und der kompletten Vernichtung des Gebäudes hätte dort kein Ersatzbau errichtet werden dürfen. Grund: Das Gelände war zur Nazi-Zeit aus „volksgesundheitlichen Gründen“ für eine Grünfläche vorgesehen worden. Das Bauverbot hatten die Eigentümer und der für sie tätige Rechtsanwalt Thomas Schönfeld aus München angefochten. Sie verwiesen darauf, dass ein sogenannter Stadtbauplan, der noch zu demokratischen Zeiten im Jahr 1929 in Kraft getreten war, zuvor das Bauen zugelassen hatte.

2015 konnten sich die Eigentümer und ihr Anwalt freuen, als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in der Angelegenheit entschied. Als der aktuelle Bebauungsplan 1935 – ohne Beteiligung des Gemeinderats – zustande gekommen war, sei die Eigentumsgarantie nicht ausreichend berücksichtigt worden, befanden die Richter. Daran änderte in ihren Augen auch eine Ergänzung des Baugesetzbuches von 1986 nichts, wonach man derartige Fehler von Bebauungsplänen nur innerhalb einer bestimmten Frist angreifen konnte, später nicht mehr.

VGH hat Revision zugelassen

Freilich fehlte bis dato eine grundsätzliche Gerichtsentscheidung, wie mit Bebauungsplänen zu verfahren sei, die vor dem Inkrafttreten des Baugesetzbuches zustande gekommen waren. Daher ließ der VGH Revision zu, wodurch es zu der Verhandlung am Donnerstag in Leipzig kam. Die Stadtverwaltung, namentlich das Baurechtsamt, hielt die VGH-Entscheidung nämlich für „rechtsfehlerhaft“. Damit ist die Stadt aber umfassend gescheitert.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision gegen das Urteil von Mannheim zurück. Die beklagte Stadt trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Für dieses wurde der Wert des Streitgegenstandes auf 60 000 Euro festgesetzt.

„Das Gericht ist vollständig dem VGH-Urteil gefolgt. Das ist schon ein Erfolg für uns“, sagte der Kläger-Anwalt Schönfeld. Er rechnet mit „erheblichen Folgen“ für andere Bebauungspläne in Stuttgart aus der NS-Zeit, wenn auch vielleicht nicht für alle. Die Sorge vor der Folgewirkung, vermutet Schönfeld, habe wohl auch die Stadtverwaltung angetrieben, sich so lang für das Bauverbot zu verkämpfen.

Noch zahlreiche alte Bebauungspläne in Stuttgart

Nicht wenige Bebauungspläne in Stuttgart, nämlich rund 15 Prozent, dürften noch aus der NS-Zeit stammen. Sie sind, wie der VGH 1993 entschieden hatte, nicht schon deshalb generell unwirksam, weil sie in einer Zeit des Terrors entstanden sind. Aber wie der jetzige Fall zeigt, kann man sie nach wie vor mit Erfolg anfechten.

Bei früheren Gelegenheiten war im Zuge des Rechtsstreits bisweilen auch davon die Rede gewesen, dass es der Stadt um den Schutz des Nesenbachs gehen könnte. Dieser verläuft hinter dem Gebäude in einem Kanal im Boden. Doch weder mit dem Nesenbach noch mit der Sorge vor möglichen Folgewirkungen begründete die Stadtverwaltung am Donnerstag ihr Vorgehen. „Es geht im Fall Böblinger Straße 361 um die Sicherung der städtebaulichen Zäsur zwischen Heslach und Kaltental“, hatte die Verwaltung kurz vor der Entscheidung in Leipzig erklärt. Auswirkungen auf andere Bebauungspläne werde das Verfahren nicht haben. Es handle sich um einen Einzelfall und einen besonderen Sachverhalt.

Eigentümer sehen Chance für Verschönerung

Zwischen den beiden Stadtteilen wird aber auch künftig ein Grünstreifen mit einem Regenüberlaufbecken sein – und mit einem kurzen Abschnitt, wo der fast in ganz Stuttgart unter die Erde gelegte Nesenbach an die Erdoberfläche geholt wurde.

Die Eigentümergemeinschaft sieht durch ihr Bauvorhaben außerdem die Chance, einen Grundstein zu setzen, damit Stuttgart am Ortseingang von Kaltental wieder ein Stück schöner wird.