Die Stadt lässt Online-Vermietungsportale nach überhöhten Angebotsmieten durchforsten. Der Mieterverein fordert ein hartes Durchgreifen.
Jede fünfte Wohnung in Stuttgart wird auf den gängigen Vermittlungsportalen im Internet für mehr als 18 Euro pro Quadratmeter angeboten, nur jede zwanzigste für weniger als zehn Euro. Der Durchschnittswert des bis Jahresende gültigen Mietspiegel liegt bei 10,34 Euro. Der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann wähnt jede zweite Wohnung „im Bereich der Überhöhung“. Weil dies ab einer gewissen Grenze eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellen kann, hat er wie auch der Mieteranwalt und SPD-Fraktionschef Stefan Conzelmann OB Frank Nopper (CDU) nahegelegt, diese Anbieter zu ermitteln, mittels „blauem Brief“ anzuschreiben, um eine Mietsenkung zu erreichen und notfalls ein Bußgeld zu verhängen. Der OB hat nun nach seiner Ankündigung im Mai, gegen unverschämte Vermieter ins Feld zu ziehen, erklärt, die Prüfung von Mietangeboten „mit eigenem Personal und mit eigener Software“ vorzunehmen. Seit Anfang Oktober gebe es einen Mitarbeiter, der „unter anderem“ in Fällen von überhöhten Mieten eingesetzt werde.
Die SPD hatte anderes im Sinn, nachdem sie über das Vorgehen der Stadt Freiburg informiert worden war. Im Breisgau hat die Recherche Martin Peters übernommen, der sich 2020 mit seiner Firma Mietenmonitor selbstständig gemacht hat. Seine Software durchforstet die Portale nach überhöhten Mieten. Er geht davon aus, dass viele so Entlarvte sich ihrer Verstöße gar nicht bewusst seien, sondern im Internet geschaut hätten, was die Konkurrenz so verlange. Die Stuttgarter Stadtverwaltung blockte den Vorstoß der Genossen mit dem Hinweis ab, für einen externen Dienstleister habe man kein Geld. Nun begründet sie den Verzicht auf Hilfe durch Peters mit dem Argument, der Stuttgarter Mietspiegel sei „sehr differenziert aufgebaut“ und frage Einzelkriterien detaillierter ab als der von Freiburg. Peters‘ Software treffe viele automatisierte Annahmen.
Wie gut ist der Freiburger Anbieter?
Diese Argumentation sei nicht hinnehmbar, so Gaßmann. Die Verwaltung habe Peters gar keine Chance zur Präsentation seines bereits auf die Stuttgarter Verhältnisse angepassten Produkts gegeben. Außerdem sei ein Mitarbeiter, der sich „unter anderem“ um die Fälle überhöhter Mieten kümmere, bei weitem nicht ausreichend.
Nopper will kein Bußgeld verhängen
Auf Unverständnis stößt der Hinweis Noppers, die Stadt verstehe sich in Fällen von überhöhten Mieten nicht als Bußgeldbehörde. Sie wolle selbst bei klaren Verstößen nur aufklären, der Vermieter solle „zu einer Mietsenkung bewegt werden“. Für Gaßmann hat die Androhung eines Bußgelds für maßlose Vermieter dagegen eine „disziplinierende Wirkung“, die sich schnell herumsprechen würde.
Die Rechtslage ist kompliziert, es ist schwer, maßlose Vermieter zu packen. Der OB begründet seine Zurückhaltung auch damit, dass es für ein Einschreiten bei einer zu hohen Miete eine Handhabe bei einem „konkreten Vertragsangebot“ brauche. Die Präsentation auf einem Portal sei aber nur „die Einladung zur Abgabe eines Angebots“.
Strafe fast nicht durchsetzbar
Im Wirtschaftsstrafgesetz heißt es zwar, dass bereits der ordnungswidrig handele, wer „vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert“. Allerdings steht im nächsten Abschnitt, dass eine Miete nur dann unangemessen hoch ist, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass gleichzeitig ein geringes Angebot an bezahlbaren Wohnungen besteht und das ausgenutzt wird. Das könnte die Stadt natürlich nur anhand eines konkreten Mieters nachweisen. Gaßmann räumt ein, dass ein überhöhtes Angebot auf einer Internetseite nicht für ein Bußgeld reichen dürfte – aber zumindest für einen „blauen Brief“ der Stadt mit dem Hinweis, dass man ein Bußgeldverfahren einleite, sollte man erfahren, dass er zu dem zu hohen Preis vermietet habe.
Mieten sind unangemessen hoch, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wucher liegt bei einer Überschreitung von mindestens 50 Prozent vor. In Stuttgart gilt zudem die Mietpreisbremse für neu vergebene Wohnungen. Eine Wunderwaffe ist sie nicht, das sie „nur“ im Zivilrecht eingesetzt ist. Zwar muss der über den zulässigen zehn Prozent liegenden Mietanteil zurückbezahlt werden – aber eben nur, sofern der Mieter klagt und vor Gericht gewinnt. Es gibt zudem viele Ausnahmen: Nicht betroffen sind Wohnungen, die in den vergangenen drei Jahren modernisiert wurden, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt werden und solche, deren Vormieter schon eine zu hohe Miete bezahlt hat.
Keine Hilfe von der Konkurrenz
Der Mieterverein Stuttgart hat sich für die Aktion gegen Mietpreisüberhöhung Hilfe vom örtlichen Haus-und Grundbesitzerverein erhofft, weil die Kampagne in Freiburg vom dortigen Eigentümerverein unterstützt wird. Das bestätigt Geschäftsführer Stephan Konrad, denn private Vermieter hätten ein Interesse an langfristigen und guten Mietverhältnissen. Mit diesem Ziel vertrage sich aber Mietwucher nicht. Gleichzeitig plagen ihn wegen der Aktion aber „Bauchschmerzen“. Er sagt, die Vermieter würden dadurch unter einen Generalverdacht gestellt, der nicht gerechtfertigt sei. „Daher darf dies kein Dauerzustand werden.“ Haus & Grund Stuttgart hat von vornherein abgeblockt: Geschäftsführer Ulrich Wecker erklärte Gaßmann, er befinde sich wegen des Themas mit der Stadtspitze „im fachlichen und guten argumentativen Austausch. Dort gehört es auch hin und nicht in die Öffentlichkeit.“