Bislang müssen Polizeibeamte Klimakleber dreimal auffordern, die Fahrbahn zu verlassen, ehe die Hand vom Boden gelöst wird. Foto: 7aktuell.de//Andreas Werner

Die Stadt Stuttgart ergreift nun rechtliche Mittel gegen die Klimakleber. Durch einen neuen Beschluss können Aktivisten in der Landeshauptstadt künftig schneller von der Fahrbahn entfernt werden. Außerdem drohen ihnen härtere Strafen.

Am vergangenen Samstag haben sich Klima-Aktivsten der Letzten Generation an neun Hauptverkehrsachsen gleichzeitig festgeklebt und somit für massive Verkehrsbehinderungen gesorgt. Im Stuttgarter Rathaus hat man nun offenbar genug von den Straßenblockaden. Die Stadt ergreift rechtliche Mittel, um diese zu unterbinden. Auf einer Auswahl besonders wichtiger Straßen im Stadtgebiet inklusive der Bundesstraßen mit deren Auf- und Abfahrten ist es ab Samstag, 8. Juli, verboten sich mit der Fahrbahn, dort installierten Gegenständen oder anderen Teilnehmenden fest zu verbinden. Das Verbot gilt zunächst bis Jahresende.

 

Untersagt ist damit unter anderem das Ankleben, Einbetonieren oder Anketten. Dies gilt für alle nicht zuvor angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen des Klimaprotests. Das Veranstalten solcher Aktionen sowie die Teilnahme sind gleichermaßen verboten. Wer dennoch eine Straßenblockade durchführt oder sich daran beteiligt, macht sich damit strafbar oder erhält zumindest ein Bußgeld. Zudem erlaubt das Verbot ein schnelleres Eingreifen der Polizei zur Auflösung der illegalen Aktion.

OB Nopper bezeichnet Protest als „Gutdünken Einzelner“

„Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden sogar Rettungseinsätze“, sagt der Oberbürgermeister Frank Nopper. „Wir können und dürfen nicht zulassen, dass unsere Straßen unangemeldet nach dem Gutdünken Einzelner blockiert werden – völlig unabhängig davon, dass Klimaschutz ein wichtiges Anliegen ist.“ Die Landeshauptstadt würde sich damit nicht von dem Ziel, möglichst rasch Klimaneutralität zu erreichen, distanzieren. Sie nehme das Thema sehr ernst, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung. So habe Stuttgart unter anderem den größten kommunalen Klimainnovationsfonds in Europa aufgelegt mit elf Millionen Euro.

„Straßenblockaden, durch die es wegen des Rückstaus kein Durchkommen für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge gibt, sind nicht zu verantworten – insbesondere, wenn zugleich Ausweichrouten lahmgelegt werden“, sagt Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung. „Wir müssen gewährleisten, dass unsere Einsatzkräfte und Hilfsdienste mobil und handlungsfähig bleiben, um möglichen Schaden für Leib und Leben der Menschen in unserer Stadt abzuwenden. Dafür müssen wir die Hauptrouten freihalten.“ Die von dem Verbot betroffenen Straßen seien nach ihrer Relevanz für Rettungswege und Hauptverkehr ausgewählt worden. „Erlaubt bleiben selbstverständlich alle anderen Formen des bürgerlichen Protests wie Kundgebungen und Demonstrationszüge nach dem Versammlungsrecht“, teilt die Stadt mit.

Protest lief bislang unter Schutz des Versammlungsrechts

Trotz des Verbots, wird es wohl weiterhin Blockaden in Stuttgart geben. Das spezielle Verbot soll es laut Stadt der Polizei ermöglichen, schneller einzugreifen und die Straßenblockaden zügiger auch unter Einsatz von unmittelbarem Zwang aufzulösen. „Denn solange eine spontane Protestaktion unter dem Schutz des Versammlungsrechts läuft, darf die Polizei grundsätzlich nicht eingreifen“, lautet die Begründung. „Erst nach erfolgter Auflösung einer Versammlung ist es etwa zulässig, Personen wegzutragen und hierfür, wenn sie festgeklebt sind, vom Boden zu lösen.“ Bei einer durch das Verbot eindeutig illegalen Blockade dürfe die Polizei diese Maßnahmen sofort ergreifen.

Übersicht über die betroffenen Straßen

Homepage
Die Allgemeinverfügung mit der ausführlichen Begründung und der Liste der betroffenen Straßen ist auf der Internetseite der Stadt zu finden.

Per Mail
Sie kann zudem beim Amt für öffentliche Ordnung eingesehen und per Mail an sicherheit@stuttgart.de angefordert werden.