Premiere der besonderen Art: Die künstlerisch Beschäftigten der Staatstheater Stuttgart wollen am 18. März streiken. Die Vorstellungen am Abend sind nicht betroffen.
Ungewöhnliche Szenen soll es an diesem Dienstagmittag, 18. März, auf der Freitreppe vor dem Stuttgarter Opernhaus geben. Menschen mit Pfeifen und Plakaten wollen sich versammeln. Eine Szene aus einem neuen Stück der Staatstheater Stuttgart? Eine Premiere ist es wohl, doch keine künstlerische. Zum allerersten Mal in ihrer Geschichte streiken im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages die überwiegend künstlerisch beschäftigten Mitarbeitenden – Sängerinnen und Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler, Souffleurinnen und Souffleure, Requisiteurinnen und Requisiteure, Inspizientinnen und Inspizienten, Maskenbildnerinnen und Maskenbildnerinnen sowie weiterer Bereiche – von Oper Stuttgart, Schauspiel Stuttgart und Stuttgarter Ballett.
Zum Streik aufgerufen haben die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und der Bundesverband Schauspiel (BFFS). Als rechtliche Grundlage für den Streik sehen die Gewerkschaften die Kündigung des Tarifvertrages, des sogenannten Normalvertrags Bühne, zum 31. Dezember 2024. Damit sei die stets eingehaltene Friedenspflicht der künstlerisch Beschäftigten erloschen.
Die Interessen der Arbeitgeber der künstlerisch Beschäftigten an den Theatern in Deutschland vertritt der Deutschen Bühnenverein. Die Verhandlungen stecken nach Aussagen beider Seiten derzeit fest. Was sagt der Deutsche Bühnenverein? „Die dritte Normalvertrag Bühne-Gewerkschaft Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) hat den NV Bühne nicht gekündigt. Da der Bühnenverein seinerseits keine Kündigung des NV Bühne gegenüber der VdO ausgesprochen hat, existiert dieser ab dem 1. Januar 2025 als zwischen dem Bühnenverein und der VdO abgeschlossener Tarifvertrag weiter.“ Jedoch: Den Aufruf für den bundesweiten Aktionstag am 18. März unterstützt die Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles ausdrücklich.
Was sind die Ziel des Streiks?
Wofür streiken die überwiegend künstlerisch Beschäftigten? „Fünf Stunden Ruhezeit vor der Vorstellung“ werden ebenso gefordert wie „verbindliche Wochenpläne“ und eine „39 Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich für die Beschäftigten in der Sonderregelung Bühnentechnik für die Spielzeit 2025/2026“. Zudem „Ausgleichsregelungen für Überstunden“ und „Regelungen für Überstundenzuschläge“. Wichtig für das Publikum: Der Streikaufruf richtet sich nicht an Beschäftigte, die am 18. März für Vorstellungen eingeplant sind. Dies aber könnte sich in den kommenden Wochen bei einer weiteren Verschärfung des Tarifkonfliktes zwischen den Bühnengewerkschaften und dem Deutschen Bühnenverein ändern.