An der Werastraße sieht ein Zeuge den Mann, der den „Hitler-Gruß“ zeigt, und ruft die Polizei. Foto: Silas Stein dpa (Symbolbild)

Ein Mann brüllt eine verbotene Parole und zeigt eine verfassungswidrige Geste. Die Polizei schaltet ihren Staatsschutz ein.

Nicht nur hat ein Mann am Sonntag mitten in der Stadt den verbotenen „Hitlergruß“ mit erhobenem rechten Arm gezeigt. Er soll dabei auch die verbotene Parole „Heil Hitler“ gerufen haben. Der Zwischenfall geschah gegen 16 Uhr an der Werastraße im Bezirk Stuttgart-Mitte. Ein Passant bemerkte das und alarmierte die Polizei. Die konnte den Mann und seine Begleitung aber nicht mehr finden, als sie ankam. Daher sind nun Zeuginnen und Zeugen gefragt. Der Mann, der die verbotene Geste machte, soll etwa 40 Jahre alt sein und war zusammen mit einer Frau unterwegs. Wer ihn gesehen hat, wird gebeten, bei der Polizei unter Telefon 07 11/89 90 57 78 anzurufen.

 

Staatsschutz ermittelt: Politische Hintergründe des Vorfalls

Bei der Polizei hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen. Diese Abteilung wird immer eingeschaltet, wenn es um Taten mit politischem Hintergrund geht. Vor zwei Monaten nahm der Staatsschutz nach einer Demo Ermittlungen wegen einem dort gezeigten „Hitlergruß“ auf. Angemeldet worden war die Demo von einer Gruppe aus dem „Querdenker“- Umfeld. Es schlossen sich mehrere Gruppierungen an, die der Verfassungsschutz als Neonazis einstuft. Aus diesen Reihen kam die verbotene Geste.

Rechtliche Konsequenzen regelt Paragraf 86a und seine Strafen

Der Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches regelt das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungen. Es dräuen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Als Kennzeichen zählen Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.