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Gemeinderäte aus Essingen hatten sich gegen die Zuordnung zum Wahlkreis Schwäbisch Gmünd gewehrt.

Stuttgart - Der Staatsgerichtshof hat am Dienstag eine Beschwerde gegen die Landtagswahl vom März 2011 als unbegründet zurückgewiesen. Gemeinderäte aus Essingen (Ostalbkreis) hatten sich gegen die Zuordnung ihrer Gemeinde zum Landtagswahlkreis Schwäbisch Gmünd statt zum bisherigen Wahlkreis Aalen gewandt und die Wahl in diesen beiden Wahlkreisen für ungültig erklären lassen wollen.

Mit der neuen Abgrenzung habe der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten und die engen Verflechtungen zwischen Essingen und Aalen ignoriert. Im Urteil des Stuttgarter Gerichts hieß es dagegen, der Gesetzgeber habe seinen gesetzgeberischen Spielraum nicht überschritten, indem er versuche, die Größe von Wahlkreisen an den Durchschnittswert im Südwesten anzunähern.