Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen salafistischen Hassprediger erhoben. (Symbolbild) Foto: dpa

Gegen einen salafistischen Hassprediger, der unter anderem für die islamistische Rebellentruppe "Muhajirun Halab" Gelder eingesammelt haben soll, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Angeklagte gilt als einer der einflussreichsten Prediger in der deutschsprachigen Salafistenszene.

Gegen einen salafistischen Hassprediger, der unter anderem für die islamistische Rebellentruppe "Muhajirun Halab" Gelder eingesammelt haben soll, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Angeklagte gilt als einer der einflussreichsten Prediger in der deutschsprachigen Salafistenszene.

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen salafistischen Hassprediger erhoben. Der 33-Jährige soll unter anderem Gelder für die islamistische Rebellentruppe „Muhajirun Halab“ eingesammelt haben, erklärte eine Behördensprecherin am Freitag auf Anfrage. Die Einheit gehört zu der als terroristische Gruppierung eingestuften Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“, die den Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad anstrebt.

Der Angeklagte, der auch unter dem Aliasnamen „Abu Adam“ auftrat, zähle zum Kreis der bekanntesten und einflussreichsten Prediger in der deutschsprachigen Salafistenszene. Ihm und einem 24-Jährigen sowie einem 25-Jährigen werden in drei Fällen die gemeinschaftliche Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Der deutsche Hassprediger wurde Ende Februar im Zuge von Durchsuchungen in Düsseldorf und Mönchengladbach verhaftet. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die beiden anderen Mitangeklagten wollten laut Anklage Mitte Februar einen ausrangierten Notarztwagen sowie mehrere tausend Euro zu der Rebellentruppe „Muhajirun Halab“ nach Syrien bringen. Während der 33-Jährige sich bisher nicht zu den Vorwürfen äußerte, gaben die beiden anderen Angeklagten an, aus humanitärer Absicht gehandelt zu haben. Sie bestritten, die Rebellen unterstützten zu wollen.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen das Trio muss nun die Staatsschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts entscheiden. Der Anwalt des 33-Jährigen, Mutlu Günal, sagte, er gehe von einem Freispruch seines Mandanten aus. Die Anklage stütze sich auf die Zeugenaussage eines Journalisten. Das sei sehr bedenklich. Über die Anklageerhebung hatte die Onlineausgabe von „Focus“ bereits Anfang Mai berichtet.