Gegen Innenminister Thomas Strobl wird es keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geben. Foto: dpa/Marijan Murat

Es bleibt dabei, trotz FDP-Strafanzeige: Weil das Innenministerium kein grünes Licht gibt, kann die Staatsanwaltschaft dem Hauptvorwurf gegen Minister Strobl nicht nachgehen. Die Opposition will nicht klein beigeben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird trotz wiederholter Aufforderung der Opposition im Landtag nicht wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) ermitteln. Eine Sprecherin der Anklagebehörde teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, das Innenministerium habe - wie hinlänglich bekannt - Anfang des Jahres die nötige Ermächtigung für solche Ermittlungen verweigert. „Da sich diese Entscheidung nicht widerrufen lässt, liegt hinsichtlich dieses Straftatbestands weiterhin ein Verfahrenshindernis vor“, erklärte die Sprecherin. Die FDP-Fraktion hatte die Staatsanwaltschaft vor kurzem per Strafanzeige dazu aufgefordert, wegen Geheimnisverrats zu ermitteln.

Die Opposition hält Strobl vor, mit der Weitergabe eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an die Presse mehrere Gesetze gebrochen zu haben. Nachdem Strobl Anfang Mai die Weitergabe des Schreibens eingeräumt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ein. Vor einer Woche hatte es von der Anklagebehörde geheißen, sie ermittele automatisch auch wegen der Strafanzeige der FDP. In der werden Strobl neben Geheimnisverrat auch Verstöße gegen Datenschutz und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Zumindest in Sachen Geheimnisverrat ist dies aber eine Sackgasse.

FDP spricht von Skandal

Die FDP hält es für einen Skandal, dass die Staatsanwaltschaft an ihrer Arbeit gehindert werde. „Das ist ein Missbrauch des Ermächtigungsrechts“, sagte Innenexpertin Julia Goll der dpa. „Es kann nicht sein, dass sich ein Minister und ein Ministerium durch Trickserei aus der Affäre ziehen.“ Als das Ressort die Ermächtigung verweigerte, sei öffentlich noch nicht bekannt gewesen, wer das Schreiben an den Journalisten weitergegeben hat. Damals habe es Vorermittlungen gegen Unbekannt gegeben. Es dränge sich der Verdacht der Strafvereitelung im Amt auf, weil das Ministerium die Ermächtigung unter falschen Voraussetzungen nicht erteilte.

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Das Innenministerium argumentiert, es handele sich bei dem Schreiben des Anwalts nicht um ein amtliches Schreiben und auch nicht um ein Dienstgeheimnis, darum habe man die Ermächtigung für Ermittlungen nicht erteilt. Der Anwalt des hochrangigen Polizisten, gegen den wegen sexueller Belästigung ermittelt wird und der vom Dienst suspendiert ist, hatte kurz vor Weihnachten dem Ministerium ein Schreiben zukommen lassen. Darin bot er der Hausspitze auch ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an. Strobl sah darin ein „vergiftetes Angebot“. Er habe für „maximale Transparenz“ sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch kritisierte die grün-schwarze Regierung. „Warum verweigert eine Regierung eine solche Ermächtigung, wenn sie nichts zu verbergen hat?“ Immerhin handele es sich hier um die Entscheidung einer öffentlichen Stelle, diese dürfe nicht willkürlich oder zum Selbstschutz getroffen werden. Er glaube nicht, dass ein Innenminister machen könne, was er wolle. Stoch hält es weiter für denkbar, dass eine solche Entscheidung gerichtlich überprüfbar sei.