Ein Richter ist mit seiner Klage gegen seine Chefin bei der Staatsanwaltschaft in Freiburg gescheitert. Seine Chefin hatte ihn ermahnt, schneller zu arbeiten.
Freiburg - Einen Richter wegen zu langsamen Arbeitens zu ermahnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht strafbar. Sie werde kein Ermittlungsverfahren gegen die frühere Präsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe sowie weitere OLG-Richter einleiten, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der wegen angeblicher Langsamkeit gerügte Richter des OLG-Außensenats in Freiburg hatte gemeinsam mit externen Juristen aus anderen Bundesländern Anzeige gegen seine Kritiker erstattet. Er fühlte sich in seiner richterlichen Unabhängigkeit angegriffen.
Bereits im April vergangenen Jahres hatte er vor dem Stuttgarter Dienstgericht für Richter eine Niederlage erlitten. Eine Ermahnung wegen Langsamkeit verletze nicht die richterliche Unabhängigkeit, hatte das Gericht in einem Pilotverfahren entschieden. Dem Mann war vorgehalten worden, er sei erheblich hinter den durchschnittlichen Erledigungszahlen von Fällen zurückgeblieben. Er soll nur etwa 68 Prozent der Durchschnittsleistung anderer Richter erreicht haben.
Die Beschwerde des angegriffenen Richters über die Rüge ist inzwischen beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Dort wird am 5. Oktober verhandelt.