Hans-Peter Friedrich (CSU) Foto: dpa

Noch ist nicht klar, ob es zu einem Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundesminister Friedrich kommt. Aber zumindest steht jetzt fest, wer dafür zuständig ist: die Staatsanwaltschaft Berlin. Die prüft.

Noch ist nicht klar, ob es zu einem Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundesminister Friedrich kommt. Aber zumindest steht jetzt fest, wer dafür zuständig ist: die Staatsanwaltschaft Berlin. Die prüft.

Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den Anfangsverdacht eines Verrats von Dienstgeheimnissen gegen den früheren Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Fall Edathy prüfen. Das haben die Ermittlungsbehörden aus Hannover und Berlin am Dienstag vereinbart, wie die Generalstaatsanwaltschaften mitteilten. Unklar war zuvor, welche Behörde die sogenannten Vorermittlungen wegen Geheimnisverrats führt.

Hintergrund ist, dass Friedrich - damals noch Innenminister - im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informierte, dass der Name des SPD-Politikers Sebastian Edathy bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gabriel informierte darüber andere SPD-Spitzenpolitiker, darunter den damaligen SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Friedrich war deshalb am Freitag zurückgetreten. Gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Edathy ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie.

Für die Staatsanwaltschaft Hannover wird der Fall Edathy vermutlich weitere Ermittlungsverfahren zur Folge haben. Dabei würde es um Hinweise gehen, dass Edathy vor drohenden Ermittlungen gewarnt wurde. „Sicherlich wird man dem nachgehen müssen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, am Dienstag. Der frühere niedersächsische Innenminister Heiner Bartling (SPD) hatte dem NDR gesagt, dass Edathy ihm von einem Informanten berichtet habe, der ihn vor den Ermittlungen gewarnt habe. Möglich ist, dass die Staatsanwaltschaft Hannover deshalb wegen Strafvereitelung gegen unbekannt ermitteln wird.

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft sieht indes keinen Anlass, gegen den Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, zu ermitteln. Zu dem fraglichen Telefonat mit Oppermann gebe es übereinstimmende Erklärungen der Beteiligten. Auch bei einer von einer Privatperson erstatteten Anzeige gegen Ziercke habe die Staatsanwaltschaft bereits entschieden, keine Ermittlungen einzuleiten. Oppermann hatte gesagt Ziercke habe ihm die Tatsache, dass Edathys Name bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei, bestätigt. Ziercke bestreitet das.