Der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beschäftigt mal wieder den NSU-Ausschuss im Stuttgarter Landtag. (Archivfoto) Foto: dpa

Der ermittelnde Staatsanwalt im Fall Michèle Kiesewetter hält es für unwahrscheinlich, dass an der Tat mehrere Mittäter beteiligt gewesen sind. „Die Täter waren skrupellos und hinterhältig, aber nicht dumm“, sagte er im NSU-Untersuchungsausschuss-

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hält es für unwahrscheinlich, dass mehrere Täter an der Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter beteiligt waren. Das Risiko, erwischt zu werden, steige mit jedem Mittäter. Es wäre schlicht dumm gewesen, wenn die mutmaßlichen Täter, die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, Helfer eingespannt hätten, sagte Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras am Montag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag. „Die Täter waren skrupellos und hinterhältig, aber nicht dumm.“

Der Ausschuss untersucht die Bezüge des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zum Südwesten. Dem NSU werden zehn Morde zugerechnet - an neun Migranten und an der Polizistin Kiesewetter 2007 in Heilbronn. Es gibt Zweifel an der Annahme der Bundesanwaltschaft, dass Kiesewetter ein Zufallsopfer der Terrorzelle war und die NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnardt als mutmaßliche Täter keine Helfer in Heilbronn hatten.

Zeugen hatten angegeben, mehrere flüchtende, zum Teil blutverschmierte Personen am Tattag in Heilbronn gesehen zu haben. Meyer-Manoras hält das für unplausibel. Auch für mutmaßliche Helfer des Mordes wäre es ein Leichtes gewesen, direkt vom Tatort mit einem Auto zu flüchten oder in Ruhe davonzuspazieren. Die „Blutflecken“ könnten auch Schweißflecken gewesen sein, meinte er mit Verweis auf sommerliche Temperaturen am 25. April 2007 in Heilbronn.

Freitag steht Zschäpe-Aussage auf der Agenda

Der NSU-Ausschuss wollte am Montag auch mutmaßlichen Schlampereien bei der polizeilichen Absperrung des Tatortes und der Frage nachgehen, warum einige DNA-Spuren in Heilbronn bis heute keinen konkreten Personen zugeordnet werden konnten. Am Freitag will der Ausschuss sich mit der für diese Woche erwarteten Aussage des mutmaßlichen NSU-Mitgliedes Beate Zschäpe vor dem Oberlandesgericht in München beschäftigen. Im Januar will das Landtagsgremium seinen Abschlussbericht vorlegen. Da viele Fragen noch offen sind, soll der Ausschuss nach der Landtagswahl im März wieder eingesetzt werden.

Meyer-Manoras verteidigte noch einmal sein umstrittenes Vorgehen, dass Phantombilder im Mordfall Kiesewetter nicht veröffentlicht wurden. Die Bilder waren mit Hilfe von Kiesewetters schwer verletztem Kollegen Martin A. erstellt worden. Nach Auffassung des Staatsanwaltes ist aber unwahrscheinlich, dass sie wirklich einen Tatverdächtigen zeigen. Meyer-Manoras bezweifelte, dass sich Martin A. nach seinen schweren Hirnverletzungen überhaupt erinnern kann.

Polizei wollte Phantombilder veröffentlichen

Die Polizei war hingegen der Meinung, dass die Bilder veröffentlicht werden sollten. Martin A. hatte unter anderem in einer Hypnosesitzung Angaben zum Tatgeschehen gemacht. Ob es sich dabei aber um tatsächliche Erinnerungen handelte oder ob Martin A. eventuell durch Angaben, die er den Medien entnahm, beeinflusst war, ist umstritten.

Auch Meyer-Manoras wollte nicht ausschließen, dass Martin A. sich erinnern kann. Aber das sei sehr unwahrscheinlich. „Nach meiner Überzeugung hat der Zeuge durch den psychologischen Druck, dem er ausgesetzt waren, die Erinnerungen gefüllt. Er wollte helfen.“ Die Polizei sei daran interessiert gewesen, in dem Fall weiterzukommen. Mit traumatisierten Zeugen müsse man aber vorsichtig umgehen.