Die Flughäfen in der EU können nur noch maximal zehn Jahre mit staatlichen Betriebsbeihilfen rechnen. Das sieht die Vorlage der EU-Kommission zur Flughafenleitlinie vor. Foto: dpa

Zehn Jahre noch staatliche Beihilfen für Flughäfen - das plant die EU-Kommission. Investitionszuschüsse richten sich nach der Zahl der Passagiere. Es soll aber Sonderregelungen geben.

Zehn Jahre noch staatliche Beihilfen für Flughäfen - das plant die EU-Kommission. Investitionszuschüsse richten sich nach der Zahl der Passagiere. Es soll aber Sonderregelungen geben.

Brüssel - Die Flughäfen in der EU können nur noch maximal zehn Jahre mit staatlichen Betriebsbeihilfen rechnen. Das sieht die Vorlage der EU-Kommission zur Flughafenleitlinie vor. Entsprechende Informationen der „Rhein-Zeitung“ wurden der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag bestätigt. Die Zehn-Jahres-Frist war schon im Entwurf vom Sommer 2013 vorgesehen. Kleinere Airports sollen bei Investitionen mehr staatliche Zuschüsse bekommen können. Die Leitlinie ist vor allem für Regionalflughäfen von Bedeutung - von ihnen sind mehrere in wirtschaftlichen Turbulenzen. Die EU-Kommission will die Leitlinie an diesem Donnerstag offiziell in Brüssel vorstellen.

Die staatlichen Zuschüsse für Investitionen sollen nach dem Willen der Kommission nach der Zahl der Fluggäste gestaffelt werden: Bei unter einer Million Passagiere pro Jahr ist wie im Entwurf Finanzhilfe von bis zu 75 Prozent der Summe möglich, zwischen einer und drei Millionen bis zur Hälfte der Summe und von drei bis fünf Millionen Fluggästen bis zu einem Viertel. Die maximalen staatlichen Zuschüsse für Investitionen in die Infrastruktur könnten um bis zu 20 Prozent in EU-Überseegebieten wachsen, unabhängig von der Größe. Dazu zählen etwa die Kanarischen Inseln, die Azoren und Martiniqué.

Betroffen wären alle Regionalflughäfen mit weniger als fünf Millionen Passagieren pro Jahr, darunter zum Beispiel Dortmund, Dresden, Friedrichshafen, Hahn im Hunsrück, Saarbrücken oder Zweibrücken. Aber in der Leitlinie der Kommission geht es auch um größere Verkehrsflughäfen: Unter sehr außergewöhnlichen Umständen - zum Beispiel beim sogenannten Marktversagen - könnten auch Airports mit mehr als fünf Millionen Passagieren pro Jahr finanzielle Hilfe in die Infrastruktur erhalten, heißt es in der Vorlage. Die obersten Wettbewerbshüter der EU hatten immer wieder Beihilfen für deutsche Airports unter die Lupe genommen.