Von 2027 könnte an die Stadtbahnlinie U 13 über Hausen nach Ditzingen fahren. Die Planfeststellung für die Trasse und einen neuen Betriebshof der SSB in Weilimdorf wird jetzt eingeleitet. Beides zusammen soll 440 Millionen Euro kosten.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) planen neben einem neuen Betriebshof in Weilimdorf auch die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 13 über Stuttgart-Hausen bis nach Ditzingen (Kreis Ludwigsburg). Beide Projekte kosten zusammen 440 Millionen Euro, wobei 210 Millionen Euro für den Trassenbau veranschlagt wurden. Vor einem Jahr stimmte der Stuttgarter Gemeinderat dem Bauvorhaben zu, wenig später gab auch Ditzingen grünes Licht.
Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat jetzt auf Antrag der SSB das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der rund 4,8 Kilometer langen Trasse sowie den Neubau des Betriebshofs entlang der Strecke eingeleitet. Gibt das RP seinen Segen, soll Anfang 2025 Baubeginn sein. Mit der Inbetriebnahme der Trasse nach Hausen und des Betriebshofs rechnen die SSB-Verantwortlichen 2027, ein Jahr darauf soll die U 13 dann bis nach Ditzingen-Hülben fahren.
Neubaustrecke
Die geplante Neubaustrecke beginnt nach der SSB-Haltestelle „Rastatter Straße“. Mit einem aufwendigen Brückenbauwerk überquert sie zunächst die B 295 und verläuft anschließend parallel zur Bundesstraße bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach verläuft die Trasse in Richtung Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf, der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Hausen aus verläuft die Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental in Richtung A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt.
Betriebshof
Neben der 9500 Quadratmeter großen Abstellhalle für 47 Stadtbahnzüge ist eine 6000 Quadratmeter große Werkstatt sowie ein Dienst- und Sozialgebäude mit Stellwerk (2400 Quadratmeter) geplant. Das Besondere: die drei Gebäude bekommen ein gemeinsames, rund 18 600 Quadratmeter großes Gründach (Regenrückhaltung), das zudem mit einer gut 4300 Quadratmeter großen Fotovoltaikanlage versehen wird.
Haltestellen und Brücken
Geplant sind sechs neue Haltestellen entlang der Strecke: jeweils drei in Weilimdorf und in Ditzingen. Auf der gesamten Strecke müssen die SSB zwei neue Stadtbahn- und zwei neue Feldwegbrücken bauen. Zudem wird die Fußgängerbrücke beim Weilimdorfer Bahnhof umgebaut und erhält einen überdachten Zugang zur neuen Haltestelle. Geplant sind zudem zwei Bachbrücken im Ditzinger Scheffzental. Aufwendig im Bau sind auch die Stützwände entlang der B 295, des Betriebshofs und entlang der A 8 in Ditzingen.
Flächenbedarf
Der Gesamtbedarf an landwirtschaftlichen Flächen auf Stuttgarter Gemarkung ist groß: 4,8 Hektar für den Stadtbahnbetriebshof, zwei Hektar für die U-13-Trasse und 2,1 Hektar für Ausgleichsflächen. Für Baustellenlogistik und Zwischenlagerung des Erdaushubs werden etwa 3,8 Hektar Ackerflächen benötigt.
Natur- und Artenschutz
Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden oder zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche.
Öffentliche Auslegung
Bis einschließlich Mittwoch, 3. Juli, können die Planunterlagen auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart unter https://www.stuttgart.de/bekanntmachungen und des Landratsamts Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/planfeststellungsverfahren-u13/ sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Ditzinger und im Stuttgarter Rathaus aus. Bis einschließlich Freitag, 16. August, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.