Der frühere SS-Mann Oskar Gröning Foto: AFP

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert und muss seine Haftstrafe antreten.Der Rechtsstaat muss ihm nun würdige Haftbedingungen bieten, kommentiert Hilke Lorenz.

Lüneburg - Oskar Gröning ist 96 Jahre alt. Und wenn das niedersächsische Justizministerium ihn nicht doch noch begnadigt, wird der Greis die nächste Zeit in einer Haftanstalt verbringen müssen. Als „Buchhalter von Auschwitz“ hat ihn im Jahr 2015 das Landgericht Lüneburg wegen der Beihilfe zum Massenmord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Damit wird der Fall Gröning wohl Rechtsgeschichte schreiben. Zum ersten Mal nach vielen Jahrzehnten wird ein NS-Täter seine Strafe wirklich antreten müssen. Nicht für alle Nebenkläger und die Nachfahren der Holocaustopfer ist das wichtig. Für sie war von Bedeutung, dass die Justiz den Prozess gegen Gröning überhaupt geführt hat. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Auf ein Urteil muss der Vollzug der Strafe folgen, wenn der Verurteilte dazu in der Lage ist. Das ist konsequent.

Erst hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der ehemalige SS-Mann als Teil der NS-Mordmaschine bestraft werden kann. Ein Amtsarzt bestätigte seine Haftfähigkeit. Auch das Verfassungsgericht verwarf Grönings Beschwerde. Und nun hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg sein Gnadengesuch um Haftverschonung abgewiesen. Es gilt nun, ihm angemessene Haftbedingungen zu bieten, die seinem fortgeschrittenen Alter entsprechen. Auch darin kann sich der Rechtsstaat beweisen.