Für Kinder von genehmigten Schulen reichen gute Noten nicht, um aufs Gymnasium zu wechseln. Warum das mancherorts zu „maximalen Stress“ führt und andernorts kaum eine Rolle spielt.
Seit der Einführung der Kompass-4-Tests in Baden-Württemberg im vergangenen Schuljahr hat das Kultusministerium viel Kritik einstecken müssen. Die Kompetenzmessungen entscheiden mit darüber, ob ein Kind aufs Gymnasium darf oder nicht. Für die meisten Viertklässlerinnen und Viertklässler sind sie aber nicht ausschlaggebend. Denn eine Anmeldung am Gymnasium ist auch möglich, wenn sie auf dem Halbjahreszeugnis entsprechend gute Noten haben. Letzteres wird im Fachjargon als „pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz“ bezeichnet.
Bei Schulen in freier Trägerschaft ist das anders – zumindest dann, wenn es keine anerkannte, sondern eine genehmigten Privatschule oder eine Waldorfschule ist. Dann brauchen die Kinder zwingend ein entsprechend gutes Kompass-4-Ergebnis, um an ein Gymnasium wechseln zu können. Oder aber sie müssen Mitte Februar den sogenannten Potenzialtest absolvieren – eine Art Aufnahmeprüfung.
An der Raiffeisen-Schule in Stuttgart habe das im vergangenen Jahr „zu maximalen Stress“ geführt, sagt Elisabeth Reuter. Sie ist Mitglied im Vorstand der kleinen privaten Grundschule in Feuerbach und ergänzt: „Das war ein sehr großes Thema, vor allem bedingt durch die kurzfristige Änderung ohne Übergangsfrist.“ Das Schulgesetz sei am 29. Januar 2025 geändert worden. Die Eltern habe man erst am 11. Februar 2025 informieren können, da es davor diverse sich widersprechende Informationen von den Behörden gegeben habe. Und die Anmeldefrist für den Potenzialtest habe am 13. Februar geendet.
„Die Halbjahreszeugnisse lagen vor, die Elterngespräche waren gelaufen, es stand die Anmeldung an der weiterführenden Schule an – und dann das!“, sagt Elisabeth Reuter. Alles sei hinfällig gewesen, die Kinder mussten zum Potenzialtest angemeldet werden und auf den unbekannten Test in unbekannter Umgebung mit unbekannten Personen warten.
Kurzfristige Anflüge von Prüfungsangst
Dem entsprechend habe es auch in diesem Schuljahr „kurzfristig Anflüge von Prüfungsangst“ vor den Kompass-4-Terminen gegeben. „Denn die Kinder haben die große Bedeutung dieses Tests für ihre weitere Schullaufbahn schon verstanden“, sagt das Vorstandsmitglied. Doch die Lehrerinnen hätten die Schülerinnen und Schüler gut abholen können und diese seien letztendlich sehr gut vorbereitet gewesen. „Unsere jetzigen Viertklässler haben alle am Kompass-4-Test teilgenommen und hervorragend abgeschnitten. Jeder Schüler wird auf die auch von den Lehrerinnen empfohlene Schulart gehen können“, betont Elisabeth Reuter.
Dennoch sieht die Schulgemeinschaft die Neuregelung kritisch. Es sei nicht einzusehen, warum die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, also die Noten der Kinder auf dem Halbjahreszeugnis, nicht anerkannt werden. „Alle unsere Lehrkräfte haben eine Lehrbefähigung vom Regierungspräsidium erhalten. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dann ihre Einschätzung der Gesamtsituation nach dreieinhalb Jahren Unterricht am Kind nicht gewürdigt wird“, sagt Elisabeth Reuter und fragt: „Denn unterrichten durften sie die Kinder ja, aber beurteilen nicht?!“
Kinder wechseln die Schule
Auch manche Eltern sind verunsichert. Die Schule habe in der dritten Klasse drei von insgesamt 15 Kindern verloren. „Die erste Abmeldung erfolgte am 12. Februar 2025, also direkt am Tag nach Bekanntwerden der neuen Bedingungen für den Wechsel auf die weiterführende Schule. Als Grund wurde die Grundschulempfehlung an der staatlichen Schule genannt, die zusätzlich zum Kompass-4-Test eine Würdigung der Leistungen der gesamten vierten Klasse ermöglicht und dass so der Wechsel aufs Gymnasium nicht nur von einer Testsituation abhängt“, schildert Elisabeth Reuter.
Die Raiffeisen-Schule ist die einzige genehmigte Grundschule in Stuttgart, die nur die Klassenstufen 1 bis 4 umfasst. Daher spielt die im vergangenen Schuljahr wieder eingeführte verbindliche Grundschulempfehlung fürs Gymnasium dort eine besondere Rolle. An der Freien Aktive Schule (FAS) in Degerloch ist das anders. Sie umfasst neben der Grundschule auch ein Hauptschul- beziehungsweise Werkrealschulzweig. „Als genehmigte Schule mit einem besonderen pädagogischen Konzept ist es unser Anliegen, dass sich die Eltern für eine Schullaufbahn an der Freien Aktiven Schule entscheiden – das heißt einen Wechsel von 4 auf 5 bei uns an der Schule vornehmen“, sagt die Schulleiterin Gabriele Groß. Wenn doch jemand die Schule verlasse, sei das immer ein sehr individueller Weg.
Waldorfschulen sehen die neuen Regeln entspannt
Auch die Waldorfschulen fühlen sich von der neuen Grundschulempfehlung, Kompass 4 und Potenzialtest nicht gegängelt. Für eine Schule mit einem besonderen einheitlichen Bildungsgang von Klasse 1 bis 12 seien die neuen Regelungen nicht von großer Bedeutung, sagt Christoph Kühl. Er ist Mitglied der Schulführung der Freien Waldorfschule Uhlandshöhe in Stuttgart und ergänzt: Es komme nur sehr selten vor, dass Kinder die Schule nach der vierten Klasse verlassen wollten, eher würden Schülerinnen und Schüler an die Waldorfschule wechseln.
Ellen Gaiser, Pressebeauftragte der Michael-Bauer-Schule, sieht das genauso. „Wir haben kaum Schülerinnen und Schüler, welche die Schule nach der vierten Klasse verlassen“, sagt sie. Die Familien würden sich in aller Regel bewusst für die Waldorfschule entscheiden, weil es eine Gesamtschule sei. Wenn Kinder aufs Gymnasium wechselten, dann meistens zu einem späteren Zeitpunkt. Und in diesem Fall habe es schon immer eine Aufnahmeprüfung gegeben. „Das ist bekannt“, sagt Ellen Gaiser. Auch die Lehrkräfte fühlten sich nicht benachteiligt, weil sie keine pädagogische Gesamtwürdigung ausstellen könnten wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anerkannten oder staatlichen Schulen. „Wir wissen, dass wir eine andere Sicht auf die Kinder haben und andere Wertmaßstäbe anlegen.“