BVB-Fans hatten ein beleidigendes Banner entrollt. Foto: Pressefoto Baumann

Das DFB-Sportgericht greift nach den Vorkommnissen im Spiel Hoffenheim gegen Dortmund durch. Die BVB-Fans dürfen drei Jahre lang nicht ins Stadion des Bundesligarivalen, sollten sie sich in Zukunft noch einmal daneben benehmen.

Frankfurt/Main - Kein Punktabzug, dafür ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung: Nach dem wiederholten massiven Fehlverhalten der Anhänger von Borussia Dortmund hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes ein deutliches Zeichen gesetzt. Das dreiköpfige Gremium unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz verurteilte den BVB am Freitag wegen der Vorkommnisse im Bundesliga-Auswärtsspiel bei der TSG 1899 Hoffenheim zu einem Ausschluss seiner Fans in den nächsten drei Gastspielen im Kraichgau, sollten sich die Fans des Tabellenführers bis zum Ende der Bewährungsfrist am 30. Juni 2022 erneut etwas zu Schulden kommen lassen.

„Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wir haben ihn nicht verhängt, weil es wirkungsvoller ist, eine solche Strafe anzudrohen. Die Dortmunder Fans können sich jetzt nur selbst ausschließen. Wenn sie sich bewähren, kommt es nicht dazu“, sagte Lorenz in seiner Urteilsbegründung. Zugleich empfahl er für die Zukunft in ähnlichen Fällen einen Spielabbruch. „Das wird die Fans eher disziplinieren als unsere Urteile“, sagte der 67-Jährige.

Geldstrafe für den BVB

Der BVB wurde zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro und weiteren Auflagen belegt. Das Sportgericht ahndete damit die Vorfälle am 22. September, als Dortmunder Fans Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp wüst beschimpft und ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt hatten, welches das Konterfei des 78-Jährigen hinter einem Fadenkreuz zeigte. Auf zwei Spruchbändern stand in Großbuchstaben: „Strafverfahren & Hausverbote wegen beleidigender Gesänge. Was soll die Scheisse, du Hurensohn!?“

DFB-Chefankläger Anton Nachreiner äußerte in der rund fünfstündigen Verhandlung sein Unverständnis darüber. „Ich vermisse bei vielen Fans die ethischen Grundsätze“, kritisierte der Vorsitzende des Kontrollausschusses.

Verein wurde von Fanaktion überrascht

Nachdem der DFB im August 2017 die Verhängung von Kollektivstrafen wie den teilweisen oder kompletten Zuschauerausschluss ausgesetzt hatte, beschränkte sich Nachreiner auf ein kurzes Plädoyer. „Dinge, die im Raum stehen, kann ich nicht beantragen. Ich fordere aber eine angemessene Strafe“, sagte er. Dem folgte das unabhängige Gericht.

Nach Aussage von Christian Hockenjos, Direktor Organisation beim BVB, sei der Verein von der Aktion seiner Fans überrascht worden. Lorenz ließ jedoch Zweifel daran anklingen, da es vor der Partie im Netz entsprechende Ankündigungen aus der Fanszene gegeben habe. „Wir hatten ein schlechtes Bauchgefühl wegen der zuvor ausgesprochenen Hausverbote“, räumte selbst Dortmunds Fanbeauftragter Kai Ruben ein.

Aktion konnte nicht gänzlich aufgeklärt werden

In der Verhandlung blieb weiter ungeklärt, wie das Hass-Plakat letztlich ins Stadion gelangt war. „Wir konnten nicht in Gänze aufklären, wie das mit dem Banner war“, sagte BVB-Anwalt Thilo Igwecks. Auch der Verbleib des Plakats sowie die Identität der vermummten Täter hätten bislang nicht ermittelt werden können.

Lorenz bezeichnete die wüsten Beschimpfungen gegen Hopp als eine „wiederkehrende Erscheinung“ seit dem Bundesliga-Aufstieg der Hoffenheimer im Jahr 2008. Der TSG-Mäzen fühle sich davon „unheimlich gekränkt“, berichtete Anwalt Christoph Schickhardt, der Hopps Interessen in der Verhandlung vertrat. Dabei machte er nochmals Hopps Standpunkt klar: „Er erwartet, dass im Fußball Verhältnisse hergestellt werden, die den Einzelnen schützen. Egal, welchen Namen der trägt.“