Joachim Lautensack will sich nicht mehr für einen Spitzenposten bei der Polizei bewerben. Foto: dpa

Joachim Lautensack will sich nicht mehr um einen Spitzenposten im Rahmen der Polizeireform bewerben. Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft kritisierte erneut die Vergabepraxis des Innenministeriums.

Joachim Lautensack will sich nicht mehr um einen Spitzenposten im Rahmen der Polizeireform bewerben. Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft kritisierte erneut die Vergabepraxis des Innenministeriums.

Bruchsal/Stuttgart - Der heftige Streit über die Kür der neuen Polizeipräsidenten ist neu entflammt. Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, hält auch das neue Auswahlverfahren im Rahmen der Polizeireform für ungerecht und will sich deshalb nicht bewerben. Der Gewerkschafter hatte erfolgreich gegen die freihändige Auswahl von Innenminister Reinhold Gall (SPD) geklagt und somit den Start der Reform verzögert. Gall hatte daraufhin versprochen, die Fehler auszubügeln. Lautensack erklärte nun, das Auswahlverfahren sei auch diesmal rechtlich zu hinterfragen - er selbst wolle das aber nicht tun. Auch die Opposition aus CDU und FDP zweifelte an, dass das Verfahren einer juristischen Überprüfung standhält.

Der 59-jährige Lautensack erklärte in Bruchsal: „Eine neuerliche Bewerbung meinerseits würde nicht wirklich Sinn machen.“ Die neuen Anforderungsprofile für die Bewerber um die Stellen der Polizeipräsidenten seien passgenau auf alle bisherigen Auswahlkandidaten zugeschnitten. Damit werde er als Person von vornherein ausgegrenzt. Dem widersprachen Landespolizeipräsident Gerhard Klotter und das Innenministerium.

Landespolizeipräsident kann Kritik nicht nachvollziehen

Klotter sagte in Stuttgart, die Kritik sei nicht nachvollziehbar. Lautensack hätte sich selbstverständlich bewerben können. Das Ministerium verteidigte das Vorgehen im laufenden Auswahlverfahren. Die Polizei habe einen gewissen Personenkreis, der für die Stellen infrage kämen. Für die Bewerbung seien bestimmte Kriterien zu erfüllen. Diese Kriterien seien in dem neuen Verfahren mit Anforderungsprofilen konkretisiert worden, sagte ein Sprecher.

Lautensack war in der ersten Runde leer ausgegangen. Auf seine Klage hin entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass das erste Auswahlverfahren rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht kritisierte, das Ministerium habe darauf verzichtet, für alle infrage kommenden Beamten eine „Anlassbeurteilung“ zu erstellen. Daraufhin rief das Innenministerium die ursprünglich ausgewählten Führungspersonen ab und startete eine neue Ausschreibung.

Es geht um 23 Posten an der Spitze der zwölf Regional- und drei Sonderpräsidien, die zum Jahresbeginn im Zuge der Polizeireform entstanden waren. Dabei können sich auch die abberufenen Beamten wieder bewerben - und möglicherweise wieder zum Zuge kommen.

Lautensack zieht nicht noch einmal vor Gericht

Lautensack, der auch Chef der Wasserschutzpolizei, aber als Gewerkschafter freigestellt ist, will nicht nochmal vor Gericht ziehen. „Einen weiteren, möglicherweise sehr lange andauernden Rechtsstreit und noch längere Vakanzen bei den dringend notwendigen Führungspositionen will ich mir und der Polizei jedoch nicht mehr zumuten.“ Der 59-Jährige betonte, es sei ihm nie um persönliche Motive gegangen, sondern ausschließlich um die rechtliche Klärung des Personalauswahlverfahrens.

CDU-Innenexperte Thomas Blenke meinte, die neue Ausschreibung sei zwar sorgfältiger gestaltet. Inhaltlich sei sie aber auf den gleichen Personenkreis wie im ersten Verfahren zugeschnitten. „Das erweckt den Eindruck, dass andere geeignete Führungskräfte von einer Bewerbung abgeschreckt werden sollten.“ Er frage sich deshalb, ob eine solche „passgenaue“ Stellenausschreibung einer rechtlichen Prüfung standhalten würde. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht das ähnlich: Die grün-rote Landesregierung spiele hier mit dem Feuer und gehe das Risiko einer neuen juristischen Schlappe ein.