Splitterparteien gitb es einige in Straßburg. Konstruktiv treten sie selten in Erscheinung. Foto: dpa

Soll es im EU-Parlament eine Sperrklausel wie im Bundestag gaben? Ja, meint Markus Grabitz. Zwar würden kleinere Parteien benachteiligt, aber das Parlement wäre dadurch arbeitsfähig.

Brüssel - Demokratie-Puristen sind gegen jedeSperrklausel, die kleine Parteien von den Parlamenten ausschließen. Sie argumentieren, dass dadurch ein Teil des Volkswillens in der repräsentativen Demokratie unterschlagen wird. Wer so redet, der kennt die Realität im Europaparlament nicht. Als Demokrat muss man zwar akzeptieren, dass dort eine Vielzahl von Extremisten sitzt: Linke und Rechte, Faschisten und Kommunisten, die die Diäten gern kassieren, aber die EU und das gemeinsame Europa am liebsten abschaffen würden. Mit einer Sperrklausel geht es nicht darum, diese Kräfte außen vor zu lassen. Sie haben in erschreckender Weise Rückhalt bei den Wählern. Dann muss man sie auch in der Volksvertretung tolerieren.

Es geht vielmehr darum, dass die europäische Volksvertretung arbeitsfähig bleibt. Das Europawahlrecht ohne Hürde hat dazu geführt, dass „Abgeordnete“ wie der Satiriker Martin Sonneborn nach Straßburg entsandt wurden. Als Antipolitiker hat er sich keiner Fraktion angeschlossen und verzichtet damit weitgehend darauf, Politik zu gestalten. Die EU-Volksvertretung ist ein Arbeitsparlament, das für 500 Millionen Europäer fundamental wichtige Entscheidungen treffen muss. Da kann man es nicht hinnehmen, wenn sich Gruppen bilden, die sich der eigentlichen parlamentarischen Arbeit verweigern.