Im südkoreanischen Fernsehen wird über DeepSeek berichtet. Foto: dpa/Ahn Young-joon

Die Downloadsperre von DeepSeek durch die südkoreanische Regierung ist vertretbar – solange es sich nicht um eine Lex China handelt, kommentiert Ostasien-Korrespondent Felix Lill.

Vergangene Woche war es noch bloß eine Empfehlung einer Behörde für Datenschutz, jetzt ist es schon Gebot: In Südkorea darf DeepSeek nicht mehr heruntergeladen werden. Die bis jetzt höchst erfolgreiche Künstliche Intelligenz, die erst Ende Januar auf den Markt kam und mittlerweile weltweit Aufsehen erregt, möge zwar erfolgreich sein – aber wohl auch unlauter. Denn koreanisches Datenschutzrecht werde offenbar verletzt.

 

Eine entsprechende Verbotsentscheidung ist selbstverständlich nachvollziehbar: Wo Gesetze nicht eingehalten werden, ist kein Geschäft erlaubt.

Allerdings muss man hier genauer hinsehen. Denn womöglich handelt es sich bei dem – vorübergehenden – Verbot des chinesischen Produkts in Wahrheit nicht nur um datenschutzrechtliche, sondern auch industriepolitische Bedenken. DeepSeek funktioniert offenbar auch ohne die teuren Chips, die von Konzernen aus Südkorea kommen.

Das Verbot von DeepSeek könnte also hinter vorgehaltener Hand auch dem Schutz der heimischen Industrie dienen. Außerdem: Wer bei Datenschutzvergehen sofort ein Verbot erlässt, sollte auch anderswo ähnlich schnell vorgehen. Zum Beispiel, wenn der südkoreanische Megakonzern Samsung Arbeitnehmerrechte verletzt, wie er es schon oft getan hat. Dort haben es südkoreanische Behörden bisher nicht so eilig gehabt.

Wenn DeepSeek sich nun datenpolitisch bessern muss, um auf dem koreanischen Markt bleiben zu dürfen, ist das für Nutzerinnen wiederum – und Bürger – wiederum weltweit langfristig eher von Vorteil. Solange weitere Staaten folgen. Wobei sie dann hoffentlich auch in anderen Bereichen streng sind, wo sich Unternehmen nicht an die Regeln halten.