Die Gläubiger der umstrittenen Ludwigsburger Baugenossenschaft haben den bisherigen Insolvenzverwalter abgesetzt. Wie es weitergeht, ist damit völlig offen – wie auch die Frage, ob tausende Anleger ihr Erspartes zurückbekommen.
Ludwigsburg - Die insolvente Baugenossenschaft Geno eG mit Sitz in Ludwigsburg kommt nicht zur Ruhe: Die Gläubiger haben auf einer Versammlung den bisherigen Insolvenzverwalter Dietmar Haffa abgesetzt und dafür den Dresdner Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher ins Amt gehoben. Dies hat das Ludwigsburger Amtsgericht mittlerweile bestätigt und Scheffler offiziell bestimmt. Wie es mit der umstrittenen Genossenschaft weitergeht, ist damit wieder völlig offen.
Ursprünglich hätten die Gläubiger der Geno, darunter mehrere Tausend Mitglieder, die in den vergangenen Jahren ihr Geld dort angelegt haben, bei der Versammlung im Forum am Schlosspark darüber entscheiden sollen, ob die Genossenschaft liquidiert, spricht: aufgelöst wird oder ob sie gerettet werden soll. Das Amtsgericht hatte Anfang August das Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem sich die wirtschaftliche Not der Geno zugespitzt hatte. Zuletzt war die Rede von rund 26 Millionen Euro an offenen Forderungen, tausende Anleger fürchteten um ihr Erspartes.
Abstimmung über den Wechsel war äußerst knapp
Zu einer Entscheidung über die Zukunft der Geno kam es auf der Mitgliederversammlung aber gar nicht – stattdessen wurde Haffa abgesetzt, ein Vorgang, der höchst selten und ungewöhnlich ist. Haffa, so berichten es Teilnehmer der nichtöffentlichen Sitzung, hatte zuvor keinen Hehl daraus gemacht, dass er ein Ende der Geno für die beste Lösung hält. Um möglichst viele Forderungen begleichen zu können, sollten die Immobilien der Geno, rund 100 Eigentumswohnungen und Häuser in ganz Deutschland, verkauft werden.
Dies passte manchem Teilnehmer allerdings gar nicht – allen voran einer Leipziger Interessengemeinschaft. Sie plädierte für eine Fortführung der Geschäfte, ihr Anwalt brachte deshalb den Wechsel des Insolvenzverwalters ins Spiel. Die Abstimmung darüber fiel denkbar knapp aus: während für den Wechsel Gläubiger mit einer Forderungssumme von 4,3 Millionen votierten, gab es Gegenstimmen im Wert von rund vier Millionen Euro.
Hat der umstrittene Firmengründer seine Finger im Spiel?
Für „äußerst ungewöhnlich“ hält Erik Silcher die Abwahl des bisherigen Insolvenzverwalters. Silcher, der einen Teil der Geno-Führung in dem Verfahren betreut, vermutet, dass „bestimmte Leute einen Insolvenzverwalter wollten, der ihnen genehm erscheint“. Gemeint ist damit der Firmengründer und langjährige Vorstand Jens Meier. Gegen ihn und andere, teils ehemalige Vorstände der Geno, ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Untreue, im September wurden Büros und Wohnungen durchsucht. Meier hatte in der Vergangenheit bestritten, dass die Geno pleite sei. Jetzt dürfte er froh sein, dass eine Auflösung noch einmal hinausgezögert werden konnte – und womöglich sogar komplett abgewendet wird. Denn in seiner Bewertung der finanziellen Lage ist der neue Insolvenzverwalter nicht an die Arbeit des bisherigen gebunden – er könnte also auch zu dem Schluss kommen, dass die Geno weiterlaufen soll, was ganz im Sinne des umstrittenen Firmengründers wäre.
Mehrkosten und Zeitverzögerung für die Anleger
Über die Zukunft entschieden wird nun auf einer neuerlichen Gläubigerversammlung Mitte Dezember. Bis dahin muss sich der neue Insolvenzverwalter die Entscheidungen, die bisher getroffen wurden, überprüfen – so zum Beispiel die Schließung von sechs Geno-Filialen in ganz Deutschland und die Kündigung von rund 20 der 30 Mitarbeiter.
Ingo Dethloff, der viele Anleger in dem Verfahren vertritt, sagt, er habe große Zweifel daran, dass sich das Geschäftsmodell der Geno nach einer Insolvenz wiederbeleben lasse. „Eine Abwicklung mit bestmöglicher Verwertung der Immobilien“ sei aus seiner Sicht die bessere Alternative, sagt der Berliner Anwalt. Durch den Wechsel des Insolvenzverwalters entstünden den Gläubiger vor allem Mehrkosten, und das Verfahren verzögere sich. Er könne daher den Genossen nur raten, zur nächsten Gläubigerversammlung zu kommen „oder sich von jemandem vertreten zu lassen, dem man vertraut“.