Auf einer Pressekonferenz im Berliner Willy-Brandt-Haus nahm Saskia Esken am Montag Stellung zu den Vorwürfen. Foto: AFP/ODD ANDERSEN

Die neue SPD-Vorsitzende Saskia Esken wehrt sich juristisch gegen die Berichterstattung der ARD-Sendung „Kontraste“ zur sogenannten Kündigungsaffäre im Landeselternbeirat. Sie wird allerdings durch neu aufgetauchte Dokumente belastet.

Stuttgart - Der Druck auf die SPD-Vorsitzende Saskia Esken wegen der sogenannten „Kündigungsaffäre“ wird stärker. FDP-Vize Wolfgang Kubicki legte Esken einen Rücktritt nahe, falls sie rechtswidrig gehandelt haben sollte. Er erwarte, dass sie die Vorwürfe schnellstmöglich und vollumfänglich entkräfte, sagte er der „Funke Mediengruppe“. Kritisch äußerte sich auch der stellvertretende CDU-Chef Thomas Strobl: „Frau Esken hat zuletzt viel von ihrer politischen Erfahrung mit ihrer Arbeit im Landeselternbeirat begründet“, sagte er. Insofern habe sie „selbst das größte Interesse daran, alle Vorwürfe rückstandsfrei auszuräumen“. Das sei bislang noch nicht gelungen.

Esken wird vorgeworfen, während ihrer Zeit im Vorstand des Landeselternbeirats Baden-Württemberg (LEB) an einer rechtswidrigen Kündigung einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle beteiligt gewesen zu sein. Dabei soll es vorher zu Durchsuchungen von E-Mail-Accounts gekommen sein. Der Mitarbeiterin sei auch nahegelegt worden, selbst die Kündigung einzureichen. Zudem wird Esken vorgehalten, dass es während ihrer Vorstandstätigkeit zu schweren Verwerfungen im Landeselternbeirat gekommen sei. Über diese Vorwürfe hatte als erstes das ARD-Magazin „Kontraste“ berichtet.

„Unwahr und damit rechtswidrig“

Esken wehrt sich inzwischen juristisch gegen die „Kontraste“-Berichterstattung. Der von ihr beauftragte Medienanwalt Christian Schertz habe nach juristischer Prüfung „presserechtliche Schritte auf Unterlassung, Widerruf und Gegendarstellung“ gegen den Sender RBB eingeleitet, sagte eine SPD-Sprecherin. Esken selbst erklärte am Montag in Berlin: „Es geht ganz explizit um die falschen Vorwürfe des Ausspähens eines Mitarbeiter-Accounts und außerdem, dass der Mitarbeiterin geraten worden sei, selbst zu kündigen. Das ist beides unwahr und deshalb rechtswidrig.“

Die Vorwürfe sind für Esken brisant, weil sie im Bewerbungsverfahren für den SPD-Vorsitz immer wieder auf ihre Erfahrungen in diesem Landeselternbeirat verwiesen hatte. Dort habe sie Fähigkeiten erlernt, „die es braucht, um die SPD wieder zusammenzuführen“.

Hohe Zahl von Rücktritten

Nach einem Wechsel im LEB-Vorstand war der Mitarbeiterin Gabi Wengenroth in der Geschäftsstelle im Mai 2012 gekündigt worden. Diese Kündigung wurde nach arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen später von dem LEB-Vorstand, dem auch Esken angehörte, zurückgenommen, da der LEB nicht befugt war, diese Kündigung auszusprechen. Wengenroth bekam eine Stelle im Kultusministerium. Kurz vor der Kündigung waren durch den damaligen Vorstandsvorsitzenden Theo Keck E-Mails durchforstet worden, die zum Verantwortungsbereich der Mitarbeiterin gehörten.

Der heutige Vorstandsvorsitzende des Elternbeirats, Carsten T. Rees, hatte unserer Zeitung erklärt, die Kündigung sei ausgesprochen worden, weil sich die Mitarbeiterin illoyal verhalten habe. Interne Mails des Vorstands seien von ihr ohne Erlaubnis an Dritte weitergeleitet worden: „Wir wurden bespitzelt, nicht die Mitarbeiterin.“

Datenschutzbeauftragte: Ausspionieren war „rechtswidrig“

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg jedoch stufte die Durchsuchungsaktion in einem Schreiben vom 6. Dezember 2012 als „rechtswidrig“ ein. Keck sei nicht befugt gewesen, den PC der Mitarbeiterin zu durchsuchen, heißt es in dem Brief an Wengenroth, der unserer Redaktion vorliegt.

Christian Bucksch hat im November 2011 das Amt des Vorsitzenden im LEB niedergelegt und gehörte danach dem Beirat weiter an. Auch er hält den Vorwurf der Bespitzelung des Vorstands durch die Mitarbeiterin für „absolut unangebracht“. Bucksch stellt seinerseits klar, „dass Frau Esken die Einsichtnahme in die Mails der Geschäftsstelle nicht vorgenommen hat“. Sie sei allerdings „beteiligt und informiert“ gewesen. Sie sei es gewesen, die persönlich die Kündigung bei Frau Wengenroth in deren privaten Briefkasten einwarf.

„Aber soweit hätte es niemals kommen dürfen“, sagt Bucksch. „Bevor man Mail-Accounts durchforstet und im Anschluss einer 56-jährigen Mitarbeiterin kündigt, die schon elf Jahre in der Geschäftsstelle in Teilzeit arbeitet und zwei Kinder in der Ausbildung hat, muss mit extremer Sorgfalt vorgegangen werden.“ Diese Sorgfalt habe der damalige Vorstand mit Frau Esken vermissen lassen.

Esken bestreitet, dass der Mitarbeiterin nahegelegt worden sei, selbst zu kündigen, um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvor zu kommen. In einem Schreiben vom 31. Mai 2012 teilt jedoch der damalige Vorsitzende Keck den Mitgliedern des Landeselternbeirats mit, dass er Wengenroth am 24. Mai die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt habe. „Dabei ließ ich ihr die Wahl zwischen einer Kündigung zum 31.07.2012 und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einverständnis mit einer zweimonatigen Freistellung.“ Nachdem die Mitarbeiterin wenige Tage später „beide vorgeschlagenen Wege“ abgelehnt habe, sei ihr gekündigt worden.