Beim Bürgergeld gibt es Anfang 2025 eine Nullrunde. Foto: epd/Heike Lyding

Beim Bürgergeld wird es eine Nullrunde geben. Das ist richtig – aus einem bestimmten Grund. Es ist aber auch an der Zeit, aus der heftig geführten Debatte über das Bürgergeld die Luft herauszulassen, kommentiert unser Hauptstadtkorrespondent Tobias Peter.

Sollte ein Mathelehrer die Klasse über das Ergebnis einer Rechenaufgabe abstimmen lassen? Wäre es sinnvoll, die Regeln der Grundrechenarten zu verändern? Oder auch Kritik daran zu üben, dass eine Eins eine Eins ist und eine Null eben eine Null? Nein, das wäre absurd.

 

Dass es – wie Arbeitsminister Hubertus Heil jetzt angekündigt hat – im kommenden Jahr eine Nullrunde beim Bürgergeld geben wird – ist richtig. Wichtig ist aber auch zu verstehen, warum es richtig ist. Dass der Regelsatz für einen Alleinstehenden beim Bürgergeld im kommenden Jahr wie bereits im laufenden 563 Euro betragen wird, das ist nicht Ergebnis eines Würfelspiels. Es ist aber auch nicht so, dass jemand an der Spitze der Regierung auf den Tisch gehauen und gesagt hätte: „Jetzt reicht es mal mit den Erhöhungen!“ Vielmehr handelt es sich um das Ergebnis einer Berechnung, für die es feststehende und faire Regeln gibt. Das ist gut so.

Die Vorgaben des Verfassungsgerichts

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum abdecken. So hat es das Verfassungsgericht festgelegt – und daran muss die Politik sich halten. Das Notwendige zum Leben muss abgedeckt und es muss auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe gewährleistet sein. Daran hat sich nichts geändert, als Hartz IV zum Bürgergeld wurde. Aber es gibt bei der Berechnung des Bürgergelds eine Veränderung, die aus guten Gründen eingeführt worden ist. Sie ist so einleuchtend, dass sie auch von der Union bei den Verhandlungen über das Bürgergeld schnell akzeptiert wurde.

Die entscheidende Veränderung betrifft den Inflationsausgleich. Ihn gab es auch schon bei Hartz IV, aber er ist mit sehr großer Verspätung erfolgt. In Zeiten rasant steigender Preise hat das die betroffenen Menschen in existenzielle Schwierigkeiten gebracht. Das konnte nicht so bleiben. Deshalb wird jetzt – mit Hilfe der neuesten Daten – die aktuelle Preisentwicklung einbezogen.

Wenn eine Bürgergelderhöhung – so wie es zuletzt der Fall war – besonders hoch ausfällt, kann es je nach weiterer Preisentwicklung passieren, dass im kommenden Jahr eine Nullrunde folgt. Das geschieht jetzt. Deshalb ist die Ankündigung des SPD-Ministers Heil folgerichtig. Die Inflation kann immer nur einmal ausgeglichen werden. Fair muss es nicht nur gegenüber denen zugehen, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind, sondern auch gegenüber denen, die mit ihren Steuern dafür bezahlen.

Die Kernidee der Bürgergeldreform war: Durch Aus- und Weiterbildung soll es gelingen, die Menschen besser dauerhaft in Arbeit zu bringen als bislang. Das bleibt richtig. Eine solche Reform wirkt nicht von einem Tag auf den anderen. Aber die Bundesagentur für Arbeit und die Politik müssen genau verfolgen, ob es Fortschritte gibt und ob Stellschrauben verändert werden müssen.

Der Fehler der Reform

Die Schwäche der Reform war, dass sie bei den Sanktionen gegen Jobverweigerer und Regelbrecher zu nachlässig war. Das ist mittlerweile behoben, und es sollen weitere Verschärfungen folgen. Das Bürgergeld ist hier inzwischen teils härter als Hartz IV. Das alles wäre Grund genug, aus der häufig unnötig heftig geführten Debatte über das Bürgergeld die Luft herauszulassen. Diese Kritik geht an Union und FDP.

Die SPD wiederum täte gut daran, ihren Fokus darauf zu legen, wie sie das Leben von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen verbessern kann. Ihren Wurzeln nach ist sie eine Arbeiterpartei. Doch die SPD erreicht die Menschen, die jeden Tag an der Werkbank oder in der Pflege arbeiten, nicht mehr ausreichend. Sie fühlen sich zu oft allein gelassen.