Wer für seine Posts kein Geld bekommt, soll diese nicht mehr als Werbung kennzeichnen müssen, fordert das Bundesjustizministerium (Symbolbild). Foto: AP/Jenny Kane

Auf sozialen Netzwerken sind Sätze wie „Werbung wegen Markennennung“ häufig zu lesen – selbst bei Nutzern mit überschaubarer Followerzahl. Das Bundesjustizministeriums fordert jetzt, dass die Pflicht zu solchen Vermerken entfällt, wenn keine Gegenleistung erfolgt.

Berlin - Influencer und Blogger sollen Posts in sozialen Medien künftig seltener als Werbung kennzeichnen müssen. Nach einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums soll der Vermerk dann nicht mehr nötig sein, wenn die Äußerungen ohne Gegenleistung erfolgen - die Blogger die Produkte also etwa selbst gekauft haben und nicht für ihre Posts bezahlt werden.

„Die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch für Influencer“, erklärte Staatssekretär Gerd Billen am Donnerstag. Ihre Äußerungen müssten dafür aber vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.

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Viele Influencer verdienen ihr Geld mit Produktempfehlungen im Internet. Bisher mussten Nutzer ihre Videos und Fotos aber auch dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür gar nicht bezahlt wurden und einfach über ein Produkt berichteten, das sie selbst gekauft und für gut befunden hatten. Das hatte in der Szene für größere Diskussionen gesorgt.