Ein Korrespondent der Jerusalem Post schrieb auf dem Account „The Länd“ und wurde zeitweise gesperrt. Nun landet die Sache vor Gericht.
Stuttgart - Der Journalist Benjamin Weinthal hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Das Land, das den Twitter-Account @thelaend betreibt, hatte den Korrespondenten der „Jerusalem Post“ am 6. Januar dieses Jahres blockiert. Weinthal hatte vor kurzem hierzulande Aufmerksamkeit erregt, weil er dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg Michael Blume vorwarf, selbst antisemitische Äußerungen in sozialen Netzwerken weiter verbreitet zu haben. Die Israelitischen Religionsgemeinschaften von Baden-Württemberg, andere jüdische Organisationen und Spitzenpolitiker stellen sich klar hinter den Antisemitismusbeauftragten. Die deutsch-israelische Gesellschaft weist die Vorwürfe „entschieden“ zurück und spricht von einer Kampagne. Blume selbst nannte die Vorwürfe „bizarr“.
Nach zwölf Tagen hat @thelaend die Sperrung wieder aufgehoben. Doch der so vom Informationsfluss abgeschnittene Weinthal will geklärt haben, ob das Sperren überhaupt erlaubt war. Die Angelegenheit ist gleich aus verschiedenen Perspektiven von Interesse. Da ist zum einen die Frage, ob das Land ebenso handeln darf wie jeder x-beliebige private Nutzer der sozialen Medien, zumal gegenüber Journalisten. Wie vieles im Bereich der neuen Kommunikationsformen ist das von der Rechtsprechung noch nicht final beantwortet. Dabei geht es dann auch um die Frage, wie gewichtig die gewünschten Informationen eigentlich sein müssen. „The Länd“ präsentiert schließlich weniger politische Informationen als vielmehr Imagewerbung des Landes und die Möglichkeit, kanariengelbe Kapuzenpullis zu kaufen.
Staatsministerium ist sicher, dass die Sperrung rechtens war.
Dass die Sperrung rechtens gewesen sei, da ist sich das Staatsministerium sicher. „Unwahre und verletzende Äußerungen“ seien der Grund gewesen. Näheres, so Regierungssprecher Arne Braun auf Nachfrage, wolle man in diesem Stadium des Verfahrens nicht sagen. Nur so viel: neben dem Twitter-Account von „The Länd“ betreibe die Landesregierung drei weitere Konten bei Twitter. In der Vergangenheit habe es dort bei den vier unterschiedlichen Accounts insgesamt fünf Sperrungen gegeben. Alle wegen Beleidigung im Zusammenhang mit Corona, keine gegen Journalisten, so Arne Braun.
Die Gegenseite sieht die Angelegenheit naturgemäß in einem anderen Licht. Die Blockierung verletze das Recht des Klägers, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, argumentiert der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Er sieht eine Verletzung der Grundrechte, insbesondere der Pressefreiheit. Einen Hinweis darauf, was Anlass für die Sperrung gewesen sein könnte, gibt die Klägerseite auf Nachfrage nicht.
Das Land hat noch Zeit, sich offiziell zu den Vorwürfen zu äußern.
Joachim Steinhöfel ist ein Anwalt, der aus der Masse der Advokaten heraussticht. Das liegt nicht nur daran, dass er einst für RTL Sendungen moderierte oder Werbefigur für Media Markt war. Er selbst positioniert sich als Kämpfer für die Meinungsfreiheit. Nach eigenen Angaben erstritt er im Frühjahr 2018 das erste Gerichtsurteil in Deutschland, das die Löschung eines Nutzerbeitrags auf Facebook untersagte. Große Reichweite haben seine Beiträge in vornehmlich konservativen Medien wie „Achse des Guten“ oder „Tichys Einblick“. Als der AfD-Politiker Andreas Kalbitz gegen den Rauswurf aus seiner Partei klagte, vertrat Steinhöfel den AfD-Bundesvorstand. Ob und wann die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart aufgerufen wird, steht noch nicht fest. Das Land hat noch Zeit, sich offiziell zu den Vorwürfen zu äußern.