Sozialminister Hubertus Heil plant zwei Rentenpakete. Foto: dpa

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union sich auf eine Entlastung von Arbeitnehmern und Rentnern geeinigt. Nun will die große Koalition die Beitragssenkungen offenbar in einem Gesetz bündeln. Auch in Sachen Mütterrente schreitet die Planung voran.

Berlin - Die Bundesregierung plant ein Entlastungsgesetz für Arbeitnehmer und Rentner. Damit sollen die Senkungen der Sozialbeiträge, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, auf einen Schlag umgesetzt werden. Konkret geht es um die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung und die Senkung des Krankenversicherungsbeitrags für Arbeitnehmer und Rentner.

Nach Informationen unserer Zeitung sprechen Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über ein Entlastungspaket im Umfang von knapp neun Milliarden Euro, von denen Beschäftigte und Ruheständler zum 1. Januar 2019 profitieren. Peter Weiß, sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte: „Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll, die Beitragssenkungen zu verbinden.“

Wirtschaft finanziert niedrigere Gesundheitsbeiträge

Mit der Wiedereinführung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Beitrag für Beschäftigte um 0,5 Prozent sinken. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt zurzeit bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Die Senkung für Beschäftigte müssen die Arbeitgeber bezahlen. Auch die Rentenversicherung soll für die Krankenversicherung der Rentner 1,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr zahlen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung könnte Weiß zufolge Anfang 2019 sogar um 0,4 Prozent sinken – bisher plant die Koalition eine Reduzierung um 0,3 Prozent. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte.

Union und SPD wollen mit der doppelten Beitragssenkung die Wahrnehmbarkeit erhöhen. „Das merken die Leute im Geldbeutel“, sagte CDU-Politiker Weiß. Denkbar wäre auch, dass die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 reduziert. Das wird wegen der parlamentarischen Fristen für die Gesetzgebung aber eng. Die Arbeitgeber pochen dennoch darauf. „Zur Entlastung der Unternehmen sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er fügte hinzu: „Die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit blieben trotz der Senkung stabil.“

Auch nach Berechnungen der Koalition ist eine Beitragssenkung möglich, ohne dass die Rücklagen der Arbeitsagentur von rund 20 Milliarden Euro angetastet werden muss. Die Meinungsbildung in der Koalition geht dennoch dahin, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung Anfang 2019 zu ermäßigen. Dies wird in der Koalition auch damit begründet, dass der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nicht angepasst werden müsste. Das Argument lassen die Arbeitgeber nicht gelten. „Falls die große Koalition den Beitrag erst zum 1. Januar 2019 senkt, wäre das enttäuschend. In diesem Fall wäre eine Reduzierung um 0,4 Prozent dringend geboten“, sagte Kampeter. Diese Möglichkeit sieht auch die Union. Bei einer Senkung ab Anfang 2019 wäre auch eine Reduzierung um 0,4 Prozent möglich, sagte CDU-Sozialexperte Weiß.

Höhere Mütterrente soll 2019 kommen

Hinzu kommen Leistungsverbesserungen bei der Rente. Nach Informationen unserer Zeitung plant Arbeitsminister Heil zwei Rentenpakete. Das erste Paket sieht vor, dass die Erhöhungen der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente zum 1. Januar 2019 erfolgen. Die höhere Mütterrente ist mit jährlichen Kosten von knapp vier Milliarden Euro der gewichtigste Posten. Mütter bekommen in der Rente künftig rund 30 Euro pro Kind und Monat mehr, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren sind. Außerdem soll Bestandteil des ersten Pakets die Sicherung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes sein. Die Koalition will das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent halten, der Beitrag soll nicht über 20 Prozent steigen. Das zweite Rentenpaket, das später kommt, soll Grundrente und Versicherungspflicht für Selbstständige regeln.