In der Vorweihnachtszeit sind oft auch die Ausgaben höher als in anderen Monaten.Dann ist das Weihnachtsgeld eine willkommene Zusatzeinnahme. Foto: dpa

Für die Beschäftigten ist das Weihnachtsgeld eine Anerkennung ihrer Leistung – und für die Firmen eine Chance, sich als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren. Ein Überblick über die Branchen im Südwesten.

Stuttgart - Weihnachtsgeld – das ist für viele Beschäftigte mehr als nur als nur eine nette Zugabe rechtzeitig zu Beginn der Weihnachtsmärkte und der Einkäufe in den mit Nikoläusen, Tannenzweigen, Engeln und Rentieren geschmückten Geschäften. Und manchmal wird sogar derart darum gestritten, dass jede Weihnachtsstimmung verfliegt: Bundesweit haben diese Woche die Gebäudereiniger gestreikt, um auch in den Genuss des Weihnachtsgeldes zu kommen. Das Gebäudereinigerhandwerk mit seinen 600 000 Beschäftigten ist „die einzige große Branche, die kein Weihnachtsgeld zahlt“, sagt Thorsten Schulten, Referent für Arbeits- und Tarifpolitik beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Zwar gibt es für die Beschäftigten durchaus einen Tarifvertrag – doch gegenüber anderen Kollegen, deren Bezahlung ebenfalls tariflich abgesichert ist, haben sie das Nachsehen.

Der Tarifvertrag

Etwa 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland bekommen nach der jüngsten Umfrage des WSI das auch als Weihnachtsgeld bezeichnete 13. Monatsgehalt. In der Regel ist dabei ein Tarifvertrag „der Dreh- und Angelpunkt“, erklärt Schulten, der auch Honorarprofessor für Politikwissenschaft an der Universität Tübingen ist. Das zeigt auch die aktuelle WSI-Untersuchung: In Unternehmen, in denen es einen Tarifvertrag gibt, erhalten 77 Prozent der Mitarbeiter das Zusatzgehalt vor dem Weihnachtsfest – in Firmen ohne Tarifbindung sind dies nur 42 Prozent.

Das Weihnachtsgeld

Dies indes ist nicht der einzige Unterschied: Im Westen steht eher etwas auf dem Lohn- und Gehaltszettel als in Deutschlands Osten, Männer erhalten mehr als Frauen. Mit ein Grund für diese Differenz: In Ostdeutschland gibt es weniger Unternehmen mit Tarifvertrag, Frauen arbeiten vielfach im Dienstleistungsgewerbe, wo es ebenfalls weniger Tarifverträge gibt. Ganz allgemein indes sieht Schulten bei den Unternehmen – auch im Westen – eine schleichende Tendenz, sich von Tarifverträgen zu verabschieden. Doch größere Sorgen macht ihm eine andere Entwicklung: Gerade neue Unternehmen sind nach seiner Beobachtung oftmals Drückeberger, wenn es um Tarifverträge geht. Dabei können Tarifverträge und Weinachtsgeld nach seiner Einschätzung gerade im Zeichen des ständig beklagten Mangels an Fachkräften durchaus eine Chance sein, „sich als attraktiver Arbeitgeber darzustellen“. Das Weihnachtsgeld so meint er, sei mehr als eine süße Kleinigkeit: „Die Beschäftigten warten darauf, sie haben in dieser Zeit auch höhere Ausgaben und es kann auch eine Anerkennung für die das Jahr über geleistete Arbeit sein.“Gute

Gute Arbeitsbedingungen

„Gute Fachkräfte gehen dort hin, wo es gute Arbeitsbedingungen gibt. Dazu trägt auch das Weihnachtsgeld bei“, meint denn auch Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg. „In den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg sind 520 000 Beschäftigte eingesetzt, denen in aller Regel das tariflich vorgesehene Weihnachtsgeld zusteht“, erklärt Gabriel Berger, Geschäftsführer Tarifpolitik und Tarifrecht beim Arbeitgeberverband Südwestmetall. „Dazu kommen viele Unternehmen, die entweder Haustarifverträge abgeschlossen haben oder sich an den tariflichen Vorschriften orientieren“. Das Weihnachtsgeld beträgt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden zwischen 25 und 55 Prozent eines Monatsverdienstes, in den Tarifgebieten Südwürttemberg/Hohenzollern und Südbaden zwischen 30 und 60 Prozent des Monatsverdienstes.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich neben Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen auch aus dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. „Scheidet ein Arbeitnehmer vor Weihnachten aus, stellt sich die Frage, ob eine Zahlung anteilig zu gewähren ist“, meint Jobst-Hubertus Bauer, Anwalt bei der Kanzlei Gleiss Lutz. Solle allein die Betriebstreue belohnt werden, gebe es keinen Anspruch auf eine anteilige Bezahlung. Werde nur ein Weihnachtsgeld zugesagt, müsse das Arbeitsverhältnis auch bis zu diesem Zeitpunkt bestehen. Gehe es dagegen ausdrücklich um ein 13. Monatsgehalt, gebe es einen Anspruch auf eine anteilige Bezahlung.

Die Autobranche

Bei Daimler richtet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes für die 130 000 Anspruchsberechtigten in Deutschland nach dem Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie und wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt. Bereits im April erhielten die Mitarbeiter eine Ergebnisbeteiligung von 5700 Euro. Porsche geht über die tariflichen Regelungen hinaus und bezahlt bis zu einem kompletten 13. Monatsgehalt. „Unsere Kolleginnen und Kollegen erbringen jedes Jahr aufs Neue eine tolle Teamleistung“, sagt Personalvorstand Andreas Haffner.

Deshalb hätten sie dieses Jahr auch schon eine Sonderzahlung von 9300 Euro bekommen. „Ende November zahlen wir unseren tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld von bis zu 55 Prozent ihres Monatsgehalts,“ erklärt Personalchef Christoph Kübel, Personalchef bei Bosch. Die Höhe richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Bereits im April hatten die Beschäftigten eine Erfolgsprämie erhalten.

Der Maschinenbau

Trumpf zahlt seinen Mitarbeitern an den tarifgebundenen Standorten Ditzingen, Hettingen, Schramberg und Freiburg jeweils im November ein an der Betriebszugehörigkeit orientiertes Weihnachtsgeld. „Mit ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement sind unsere Mitarbeiter eine tragende Säule für den Geschäftserfolg“, meint Michael Prochaska, Personalvorstand beim Motorsägen- und Gartengerätehersteller Andreas Stihl in Waiblingen. Je nach Betriebszugehörigkeit beträgt dieses zwischen zehn und 55 Prozent eines Monatseinkommens. Schon im Mai wurde eine Erfolgsprämie von 60 Prozent eines Monatsgehalts gezahlt. Außerdem können die Mitarbeiter Genussrechte erwerben, auf die eine Gewinnbeteiligung von bis zu zehn Prozent ausgeschüttet wird. Die tarifgebundenen Mitarbeiter beim Anlagenbauer Dürr in Bietigheim-Bissingen erhalten auch dieses Jahr wieder 60 Prozent eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld. Da bei Dürr am 24. und am 31. Dezember jeweils ein kompletter Urlaubstag genommen werden muss, wird etwas mehr gezahlt als die tariflich vereinbarten 55 Prozent. Auch für 2018 werden die Beschäftigten wieder am Erfolg des Unternehmens beteiligt. 2017 wurde jedem in Vollzeit tätigen Mitarbeiter der Maximalbetrag von 2750 Euro überwiesen. Der Reinigungsgerätehersteller Kärcher aus Winnenden legt auf das tarifliche Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung drauf, die sich an der Betriebszugehörigkeit orientiert.

Der Handel

„Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Kaufkraft möglichst hoch ist“, sagt Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, „und diese ist um so höher, je mehr Weihnachtsgeld zur Verfügung steht“. Bei Lidl ist der Tarifvertrag des Einzelhandels die Grundlage für das Weihnachtsgeld. Je nach Tarifgebiet beträgt dieses zwischen 50 und 62,5 Prozent des Tarifgehalts. Bei der Drogeriemarktkette dm liegt das Weihnachtsgeld bei 62,5 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Wegen der guten Geschäfte gab es dieses Jahr zudem eine Sonderzahlung.

Das Handwerk

„In den meisten Handwerksbranchen ist das Weihnachtsgeld tariflich geregelt“, sagt Oskar Vogel, der Hauptgeschäftsführer beim Baden-Württembergischen Handwerkstag. Meist sei es nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt und liege zwischen 20 Prozent und 100 Prozent eines Monatsgehalts. Auch ohne tarifliche Bindung werde „wegen der guten Lage im Handwerk quer durch alle Gewerke in aller Regel ein Weihnachtsgeld gezahlt“.

Die Bauwirtschaft

Am Bau gibt es nach den Angaben von Thomas Möller, dem Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, laut Tarif 55 Prozent eines Monatsgehalts. Zudem wurden im letzten Tarifabschluss Festbeträge vereinbart, die im November dieses Jahres 250 Euro, im Juni 2019 nochmals 600 Euro und im November 2019 weitere 250 Euro betragen. Dies soll ein Ausgleich dafür sein, dass das Weihnachtsgeld erst nach 2019 erhöht wird.

Die Finanzdienstleister

Die LBBW zahlt im November das tariflich vereinbarte 13. Monatsgehalt. Ähnlich ist es auch bei der Südwestbank. Die Mitarbeiter von Wüstenrot und Württembergische (W&W) erhalten ihre Sonderzahlungen je nach den entsprechenden Tarifverträgen. Bei der Bausparkasse Wüstenrot wird im April ein volles Monatsgehalt ausgezahlt. Der Tarifvertrag für Versicherungen (Württembergische) sieht eine Sonderzahlung im November vor. Zudem erhalten alle Mitarbeiter der W&W-Gruppe im Juni eine Erfolgsbeteiligung.