Zufrieden mit der Arbeit des Sonderstabs für gefährliche Ausländer: Innenminister Thomas Strobl. Foto: dpa

Im Innenministerium arbeitet seit Anfang dieses Jahres ein Sonderstab daran, Intensivtäter, islamistische Gefährder und Integrationsverweigerer abzuschieben. Die ersten Ergebnisse können sich sehen lassen, findet Ressortchef Thomas Strobl (CDU).

Stuttgart - Eigentlich ist im Südwesten das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe für Abschiebungen zuständig. Um die Fälle von besonders kriminellen Ausländern und terroristischen Gefährdern kümmert sich seit Januar dieses Jahres aber ein Sonderstab im baden-württembergischen Innenministerium. Das kleine Expertenteam versucht, die sonst oft zähen Verfahren bis zur Ausreise zu beschleunigen und in Zusammenarbeit mit Bundesbehörden mögliche Abschiebehindernisse zu beseitigen. 29 Fälle sind nach Ministeriumsangaben inzwischen abgeschlossen worden.

Der Sonderstab betreibe „kein Massengeschäft“, sagt Innenminister Thomas Strobl (CDU). Vielmehr gehe es darum, „eine kleine, aber besonders problematische Gruppe“ von ausreisepflichtigen Ausländern zielgenau intensiv und fokussiert zu behandeln. „Es werden hier ganz sicher die Richtigen abgeschoben“, sagt Strobl. Nämlich jene, die gefährlich, unbelehrbar, nicht integrierbar oder besonders auffällig seien. Das Vorgehen gegen diese Personen liege „im Interesse der heimischen Bevölkerung“, aber auch schutzwürdiger Flüchtlinge, meint der Minister, es bedeute in jedem einzelnen Fall „ein Zugewinn an Sicherheit für Baden-Württemberg“.

Zusammenspiel mit den Bundesbehörden

Der Sonderstab in seinem Haus, den der frühere Staatssekretär Martin Jäger (mittlerweile Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eingerichtet hatte, arbeitet eng mit dem Landeskriminalamt (LKA) zusammen und nimmt vor allem sogenannte Intensivtäter unter den Flüchtlingen mit fünf oder mehr Straftaten, aber auch Schwerverbrecher, islamistische Gefährder und hartnäckige Integrationsverweigerer ins Visier.

Die Mitarbeiter, die aus dem Ausländerrecht, der Polizei und der kommunalen Verwaltung kommen, bearbeiten diese Fälle selbst, sie initiieren und koordinieren Maßnahmen, um den Aufenthalt des Betroffenen im Südwesten möglichst rasch zu beenden. Sie nutzen dabei auch ihre Kontakte zu Bundesbehörden wie dem Bundesinnenministerium, der Bundespolizei oder dem sogenannten Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), um zum Beispiel Passpapiere aus den Heimatländern für die Rückreise beschaffen zu können.

Ist eine Abschiebung vorerst nicht möglich, stößt der Sonderstab eine Sanktionskette an, wobei die Sanktionen selbst von den jeweils zuständigen Behörden – meist auf unterer Verwaltungsebene in den Kommunen – veranlasst werden. So kann die betroffene Person beispielsweise in eine andere Unterkunft verlegt werden oder aber ihr können finanzielle Leistungen gekürzt werden, wenn sie ihre Mitwirkungspflichten verletzt. Der Sonderstab berät die zuständigen Behörden dabei in Fallkonferenzen rechtlich wie auch inhaltlich.

21 Abschiebungen kniffliger Fälle

Innenminister Strobl hält das Signal, das vom Sonderstab für gefährliche Ausländer ausgehe, für wichtig. Jetzt glasklar: „Wer diese Probleme macht, an den gehen wir besonders ran, um ihn außer Landes zu bringen“, sagt er. Und wenn das nicht zeitnah gelinge, stehe man ihm „auf die Füße“ und sanktioniere ihn „mit allem, was der Instrumentenkasten des Rechtsstaates beinhaltet“. Offenbar mit Erfolg. In 21 der 29 abgeschlossenen Fällen folgte eine Abschiebung. In den übrigen Fällen reisten die Betroffenen selbst aus, zudem wurden Maßnahmen getroffen, um eine Wiedereinreise zu verhindern.

Exemplarisch für bisherige Erfolge nennt das Innenressort die Abschiebung eines psychisch auffälligen Mannes, der in der Vergangenheit mehrmals aufgrund religiöser Wahnvorstellungen Körperverletzungen begangen, gegen das Waffengesetz verstoßen und sich selbst als „Kämpfer“ in seinem Heimatland bezeichnet hatte. Des Weiteren konnte der Sonderstab mit Unterstützung der Bundesbehörden Passpapiere für einen Libanesen beschaffen, der zuvor 15 Jahre ausreisepflichtig war, wegen der bis dato fehlenden Papiere aber nicht abgeschoben werden konnte. Der Mann war durch Körperverletzungen, Morddrohungen und eine Brandstiftung aufgefallen. Auch erste Mitglieder einer Familie vom Westbalkan, die zusammen mehr als 400 Straftaten begangen hatte, und ein Nordafrikaner, der wegen des Verdachts auf eine schwere staatsgefährdende Gewalttat in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurden durch die Arbeit des Sonderstabs abgeschoben.