Schulschwänzen vor Ferienbeginn ist eine Ordnungswidrigkeit. Foto:  

Vor den Pfingstferien wurden mehrere Schulschwänzer in Bayern erwischt. Wie geht Baden-Württemberg zu Ferienbeginn damit um? Kultusministerin Eisenmann appelliert an die Eltern.

Stuttgart - Vor den Pfingstferien hatten Nachrichten aus Bayern so manches Elternpaar aufgeschreckt: Rund 20 Familien mit Schulschwänzern im Gepäck hatte die Polizei an Flughäfen im Freistaat erwischt. Müssen auch Eltern in Baden-Württemberg fürchten, mit ihrem Nachwuchs aufgegriffen zu werden, wenn sie bereits vor Beginn der Sommerferien am kommenden Mittwoch verreisen?

Entgegen Medienberichten wurden die Familien in Bayern nicht Opfer einer gezielten Aktion, sondern der regulären Kontrollen, wie der Memminger Polizeisprecher klarstellt. Und auch in Baden-Württemberg wird es keine gezielten Kontrollen geben, heißt es aus dem Innenministerium. Es sei keine originäre Aufgabe der Bundespolizei, Schulschwänzer zu jagen, erklärt die Sprecherin der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart. Diese könnten lediglich im Rahmen der regulären Ausreisekontrollen in Länder außerhalb des Schengen-Raumes erwischt werden – so wie in Bayern geschehen.

„Bildungsgerechtigkeit nicht Urlaubsgerechtigkeit“

Kultusministerin Susanne Eisenmann appelliert an die Eltern, sich in jedem Fall an die Regeln zu halten. Schulschwänzen würde Kindern den Eindruck vermitteln, dass die Schule nicht so wichtig sei. „Es ist aber ganz entscheidend, dass Eltern ihren Kindern Respekt und Wertschätzung gegenüber der Institution Schule vorleben“, sagt sie. Auch Carsten Rees, der Vorsitzende des Landeselternbeirats, stellt klar: „Wir kämpfen für Bildungsgerechtigkeit und nicht für Urlaubsgerechtigkeit.“

Eine innovative Lösung für das Problem hat indes die Schweiz gefunden. An einigen Schulen gibt es sogenannte „Jokertage“. Diese ermöglichen, dass Schüler an zwei Tagen pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Baden-Württemberg denke über die Einführung solcher „Jokertage“ aber nicht nach, heißt es aus dem Kultusministerium. „Bei allem Verständnis für den günstigsten Flug oder die günstige Urlaubsreise, aber die Ferienzeiten gelten für alle gleichermaßen. Wenn jeder seinen persönlichen Ferienbeginn festlegen würde, dann wäre für unsere Schulen auch kein geregelter Unterricht mehr möglich“, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Schulschwänzen kann mit Geldbuße geahndet werden

Eine Beurlaubung ist in Baden-Württemberg nur in Ausnahmefällen und durch einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich, etwa bei Kuren oder Gesundheitsaufenthalten, einem Wohnungswechsel, einem Todesfall in der Familie sowie der Teilnahme an sportlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben oder einem Schüleraustausch. Regelmäßiges Schulschwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei wiederholtem Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden.