Das angeschlagene Unternehmen Air Berlin hofft auf Hilfe des Steuerzahlers. Die Praxis zeigt, dass die Hürden für staatliche Bürgschaften hoch sind. Foto: dpa

Die Fluggesellschaft Air Berlin kann nicht mit schneller Hilfe des Bundes rechnen. Das Wirtschaftsministerium stellte klar, dass die Prüfung des Antrags Wochen bis Monate dauern werde. Die Vergangenheit zeigt, dass die Chancen auf staatliche Unterstützung gering sind.

Berlin - Wenn Großunternehmen in schwieriges Fahrwasser geraten, wird schnell der Ruf nach dem Staat laut. Ob Opel, Schlecker oder Karstadt-Quelle – der Steuerzahler soll es nach Meinung von Vorständen und Belegschaften richten. Eine Reihe von Großunternehmen hatten in der Vergangenheit staatliche Bürgschaften beantragt. Darüber wurde oft über Monate hinweg verhandelt. Am Ende wurden in vielen Fällen eine staatliche Bürgschaft verwehrt. Eine Ausnahme bildet die Entscheidung von Kanzler Gerhard Schröder, der 1999 den Baukonzern Philipp Holzmann rettete – die Pleite kam später doch. In der öffentlichen Debatte wird leicht übersehen, dass die Hürden für Bürgschaften hoch sind. Auch im aktuellen Fall der Fluggesellschaft Air Berlin sind die Chancen auf eine staatliche Brückenfinanzierung gering. Das Unternehmen kann jedenfalls nicht mit schneller Hilfe rechnen. Air Berlin fragte bei den Landesregierungen Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie dem Bund um staatliche Hilfen nach. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte am Montag klar, dass die Prüfung des Antrags Wochen bis Monate dauern werde. Ob die Airline so viel Zeit hat, ist ungewiss.

Große Bedenken in der Unionsfraktion

In der Unions-Bundestagsfraktion ist die Skepsis groß, ob der Staat Air Berlin retten kann. „So wie es sich mir jetzt darstellt, ist das Geld zum Fenster rausgeworfen“, sagte Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion dieser Zeitung. Der CDU-Abgeordnete begründete dies damit, dass sich Air Berlin seit Längerem in einer schwierigen Lage befindet. Aus ordnungspolitischer Sicht seien staatliche Hilfen ohnehin sehr fragwürdig. Der Wirtschaftspolitiker sagte, er habe beim Wirtschaftsministerium einen Bericht angefordert. Es sei zwar positiv zu beurteilen, dass mit Air Berlin eine großen nationale Fluggesellschaft den Wettbewerb belebt. Es gehe immerhin um 8000 Arbeitsplätze. Entscheidend sei aber, dass die Airline eine Perspektive habe.

Bedenken äußerte auch der Wirtschaftsrat der CDU. „Der Wirtschaftsrat hält nichts davon, unternehmerische Fehler mit Steuergeldern auszubügeln“, erklärte der Generalsekretär Wolfgang Steiger. Die Bundesregierung solle sich an den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft orientieren. Während Familienunternehmen für ihre Entscheidungen haften müssten, trete bei große Kapitalgesellschaften der Bund auf den Plan. Der Wirtschaftsrat fordert gleiche Bedingungen für alle Unternehmen.

Sonderregelung für neue Länder

Dass Air Berlin auch einen Antrag auf Bundeshilfen stellen kann, liegt an einer Sonderregelung. In den meisten Fällen wenden sich Unternehmen, die staatliche Unterstützung benötigen, an die Länder und ihre Förderbanken. Für Bürgschaftsbeträge ab zehn Millionen Euro sind in den neuen Ländern aber gemeinsame Bundes- und Landesbürgschaften vorgesehen.

Da Air Berlin von der Hauptstadt aus operiert, wird es wie ein ostdeutsches Unternehmen angesehen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Falls Bund und Länder der Bürgschaft zustimmen sollten, wird das Geld aus deren Haushalten aufgebracht. Die Bedingungen sind allerdings streng: Voraussetzung sei, dass das Unternehmenskonzept tragfähig sei, heißt es in den Förderbedingungen. Angesichts der hohen Verluste bei Air Berlin bestehen daran Zweifel.

Auf Bundesebene entscheidet ein Ausschuss über den Antrag, dem Vertreter des Wirtschafts- und Finanzministeriums angehören. Auch das Kanzleramt ist vertreten. Die robuste Konjunktur führt dazu, dass öffentliche Debatten um Bürgschaftshilfen selten geworden sind. Zumeist wird darüber eh auf Landesebene entschieden. Air Berlin hat jetzt die Bundespolitik erreicht. In der Vergangenheit zeigte sich, dass Regierungen staatliche Bürgschaften zurückhaltend gegenüberstehen. Großen Wirbel verursachten vor einigen Jahren die Anträge von Opel und Schlecker. In beiden Fällen verhinderte die FDP, dass staatliche Hilfen vergeben wurden.