Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält grundsätzlich am Soli fest. Ab 2021 sollen den Zuschlag aber nur noch Steuerzahler mit hohen und sehr hohen Einkommen entrichten. Foto: dpa/Michael Kappeler

Der FDP-Fraktionsvorstand hält für verfassungswidrig, dass der Zuschlag überhaupt noch erhoben wird. Nun wollen einige Mitglieder persönlich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Berlin - Der Streit um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, kurz Soli genannt, geht in eine neue Runde. Die FDP-Fraktionsvorstand im Bundestag kündigte am Mittwoch an, nach der parlamentarischen Sommerpause im September Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die weitere Erhebung des Solis einreichen zu wollen. „Mit Auslaufen des Solidarpakts für den Aufbau Ost hätte der Soli zum 1. Januar 2020 vollständig für alle abgeschafft werden müssen“, sagte Fraktionsvize Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur.

Dies hätten auch Rechtsgutachten bereits ergeben. Trotzdem hielten Union und SPD am Soli fest und riskierten offen einen Verfassungsbruch. Neben ihm selbst wollten weitere Mitglieder des Fraktionsvorstands die Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht bringen, sagte Dürr.

Reform greift im kommenden Jahr

Die angekündigte Klage soll sich also auf den Umstand beziehen, dass der Solidaritätszuschlag überhaupt noch erhoben wird und in diesem Jahr von allen Steuerzahlern entrichtet werden muss. Laut geltender Rechtslage soll der die Abgabe erst für das Jahr 2021 für die große Mehrheit der Steuerzahler wegfallen. Bezieher hoher Gehälter sollen ihn aber weiterhin bezahlen. Das kritisieren neben der FDP und Teilen der Union auch Wirtschaftsvertreter.

Für eine Normenkontrollklage in Sachen Solidaritätszuschlag hätten aber ein Viertel der Mitglieder des Bundestages mobilisiert werden müssen. Weil das nicht möglich sei, hätten sich mehrere Mitglieder des FDP-Fraktionsvorstands entschlossen, persönlich zu klagen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer und Finanzexperte Florian Toncar unserer Redaktion. Er selbst werde sich dem auch anschließen, sagte der Abgeordnete aus dem Wahlkreis Böblingen. Der Solidaritätszuschlag war im Jahr 1991 nach der Vereinigung eingeführt worden – ursprünglich befristet auf ein Jahr. Es handelt sich um eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit der vor allem die deutsche Einheit finanziert werden sollte.

Spitzenverdiener müssen zahlen

Die Einnahmen fließen komplett in den Bundeshaushalt. Das Aufkommen lag zuletzt bei rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer  und ist grundsätzlich von allen zu zahlen, wobei es Freigrenzen gibt. Sie liegen bisher bei 972 Euro pro Jahr für Singles und 1944 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Nur wer mehr Steuern zahlt, muss auch den Soli entrichten.

Der Gesetzgeber hatte im vergangenen Herbst beschlossen, dass der Soli ab 2021 für rund 90 Prozent derjenigen, die ihn zahlen, komplett wegfallen soll. Um dies umzusetzen, steigen die Freibeträge massiv an. Sie liegen künftig für Singles bei 16 956 und für Verheiratete bei 33 912  Euro. Nach Darstellung des Finanzministeriums spart ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Einkommen von knapp 121 000 Euro künftig fast 1000 Euro pro Jahr.

Oberhalb dieser Grenzen nähert sich der Soli künftig schrittweise dem vollen Satz, sodass nach Angaben des Finanzministeriums weitere 6,5 Prozent der Zahler entlastet werden. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent sollen weiter voll zur Kasse gebeten werden.