Lange gekämpft, trotzdem gescheitert: Die Stadt muss hinnehmen, dass entlang der A81 Solarparks entstehen können. Der Bürgermeister ist stinksauer. Und jetzt?
Wie ernüchtert er ist, gibt der Bürgermeister von Korntal-Münchingen unumwunden zu. „Ich bin enttäuscht“, sagt der parteilose Alexander Noak. Und auch, dass das ein „ganz, ganz bitteres Ergebnis“ für die Stadt sei. „Es ist ein Trugschluss zu meinen, da ist noch alles offen.“ Im Endeffekt sei entschieden, dass der Grünzug geöffnet wird. Mit der Folge, dass in Korntal-Münchingen – wie in anderen Kommunen – neben der Autobahn großflächige Solaranlagen errichtet werden dürfen. Sind sich Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber einig, muss die Kommune Freiflächen für Photovoltaik (PV) hinnehmen.
Genau das wollte Korntal-Münchingen auf der eigenen Gemarkung verhindern. Statt auf rund 100 Hektar „die besten Böden des Landes zu opfern“, die der Landwirtschaft wie auch als Naherholung dienen, sollen an anderer Stelle Solarparks entstehen, so der Vorschlag der Stadt, deren drei Ortsteile die Autobahn trennt.
Vor mehr als einem Jahr hat sie dem Verband Region Stuttgart (VRS) ein Konzept mit alternativen Standorten vorgelegt, später – zur, wie es amtlich heißt, Offenlage des Regionalplans zur Teilfortschreibung für erneuerbare Energien – eine Stellungnahme.
„Einschränkungen für Bürger und Landwirte“
Bis Anfang Juli liegt der Planentwurf geändert zum zweiten Mal aus – und der Bürgermeister stellt fest, dass „unsere Belange, die Belange unserer Landwirte und die unserer Bürgerinnen und Bürger weiter ignoriert oder mit unrichtigen Behauptungen übergangen werden“. Da die Öffentlichkeit nur zu den geänderten Planinhalten Stellung nehmen darf und die gleichen Einwände wie beim ersten Mal tabu sind, hat Alexander Noak kaum Hoffnung, wie er sagt.
Zumal im Gespräch mit Vertretern des Regionalverbands vor einigen Tagen erneut deutlich geworden sei, dass es durch die PV-Anlagen zu „bodenrechtlichen Spannungen“ kommen könne: „Es entstünde ein Interessenskonflikt. Insbesondere aufgrund der Dimension der avisierten Flächen an der Autobahn käme es zu erheblichen Einschränkungen für unsere Bürger und Landwirte. Dies wollen wir auf jeden Fall verhindern.“ Man werde das Thema erneut mit dem Gemeinderat erörtern, um weitere Schritte abzuwägen.
Ansinnen der Stadt nicht vereinbar mit Vorgaben
Der Chefplaner der Region, Thomas Kiwitt, verweist auf die Vorgaben von Bund und Land, die der Verband umsetzen müsse. Bei der Fortschreibung des Regionalplans gehe es in erster Linie um die Öffnung der regionalen Grünzüge, damit PV-Anlagen auch im Großraum Stuttgart möglich sind. „Dabei ist der besonderen Bedeutung, dem ‚überragenden öffentlichen Interesse’, an der Nutzung der Solarenergie Rechnung zu tragen.“ Eine Begrenzung dieser Öffnung auf die von Korntal-Münchingen vorgeschlagenen Bereiche wäre mit diesen gesetzlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Anders formuliert: „Wenn die Bundesregelungen PV an Autobahnen besonders privilegieren und damit beschleunigen, der Landesgesetzgeber ausdrücklich zur Öffnung der Grünzüge auffordert – dann kann Regionalplanung sich dem nicht widersetzen“, so Kiwitt.
Energiewende nicht verhindern
Alexander Noak sieht das anders. Der VRS beziehungsweise die Regionalversammlung würden jenen Paragrafen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bei der Entscheidung vorschieben. Die Stadt wolle das nachvollziehbare, übergeordnete Ziel der Bundesregierung, die Energiewende hinzubekommen, nicht verhindern. „Wenn wir aber Optionen aufzeigen, wie das erreicht werden kann und zugleich alle Belange berücksichtigt werden können, ist es nicht nachvollziehbar, warum man das nicht aufgreift.“ Aus Sicht des Rathauschefs müssen bei der Umsetzung von Gesetzen Einzelbelange berücksichtigt werden. Zumal in mindestens zehn der zwölf Planungsregionen im Land auf landwirtschaftliche Belange und hochwertige Böden geachtet werde.
Lohnt sich ein Rechtsstreit?
In den anderen Regionen greife die gleiche gesetzliche Regelung, dass der regionale Grünzug für PV-Anlagen geöffnet werden muss, sagt Thomas Kiwitt. „Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass es in sehr großen Teilen des Landes die Wirkung des Grünzugs so wie in der Region Stuttgart gar nicht gibt. Dort können die Gemeinden schon heute selbst entscheiden, wo PV-Anlagen errichtet werden können.“ Der Regionalplan weise keine verbindlichen Flächen aus – „es werden vielmehr bestehende Einschränkungen zurückgenommen“.
Ob sich ein Rechtsstreit mit der Region lohnt, will die Stadt prüfen. „Vermutlich wäre das aber vergebene Mühe“, fürchtet der Bürgermeister. Dass die Stadt strategisch gelegene Flächen kauft, werde nicht gelingen. Die Besitzer, die ihre Böden Landwirten überlassen, bekämen von ihnen viel weniger Pacht als von potenziellen Anlagenbetreibern. Gegen den Verkauf des Grundstücks oder die Verpachtung an die Stadt sprechen laut Noak also wirtschaftliche Gründe.
Sorgen um die Landwirte
Schlussendlich hänge die Entwicklung an den Eigentümern. „Wir hoffen, dass keiner seine Flächen verpachtet und keine so große zusammenhängende Fläche zusammenkommt, dass es sich für einen Betreiber wirtschaftlich lohnt“, so Noak. „Grundstücksspekulanten“ seien schon aktiv auf der Suche nach Flächen. Der Bürgermeister sorgt sich auch um die Landwirte. „Wenn gepachtete Flächen wegfallen, weil PV-Anlagen gebaut werden, kann das unter Umständen existenzgefährdend sein.“ Ein Landwirt brauche rund 20 Hektar, um einen Betrieb führen zu können.
Der Chefplaner Kiwitt versteht die Sorgen, sagt aber auch, niemand werde gezwungen, sein Grundstück für Solaranlagen zu verwenden. Mit den Änderungen der gesetzlichen Vorgaben sei gerade entlang der A 81 wie auch A 8 auf den Fildern eine besondere Situation eingetreten. „Es besteht weiter das Angebot, mit den Gemeinden nach einer gangbaren Lösung zu suchen.“ Bewegen müsse sich aber auch die Kommune. „Nur auf dem Grünzug zu beharren, hilft in Anbetracht der Rechtslage nicht weiter.“
Geöffnete Grünzüge – die Konsequenzen
Die Änderung
Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens vier Fünftel des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien sein. Gelingen soll das mit mehr Energie aus Wind- und Sonnenkraft. Der Bund beschleunigt sowie erleichtert den Ausbau, indem er auf einem 200 Meter breiten Streifen links und rechts von Autobahnen und Bahntrassen Solaranlagen privilegiert: Ein Bebauungsplan ist hier nicht nötig. Ein Investor, die Zustimmung des Eigentümers der Fläche – nicht jedoch die der Kommune – und eine Baugenehmigung reichen. Dem Projekt darf der regionale Grünzug aber nicht entgegenstehen.
Die Folgen
Regionale Grünzüge verbieten im Großraum Stuttgart Solaranlagen auf Freiflächen – sprich außerhalb der Siedlungen. Ausnahmen gibt es kaum. Noch. Hier kommt das Land ins Spiel: Laut dem Klimaschutzgesetz müssen geschützte Grünzüge für Freiflächen-PV-Anlagen geöffnet werden. Deshalb wird der Regionalplan nun geändert – zumal das Land auch vorschreibt, dass in den Regionalplänen bis zum Herbst Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für Photovoltaik auf Freiflächen (und wenigstens zwei Prozent für Windkraft) festgelegt werden. Die Region Stuttgart mit 82 Vorranggebieten kommt auf sogar 0,7 Prozent. Kommunen können also künftig auf dem größten Teil der Gemarkung selbst entscheiden, wo PV-Anlagen errichtet werden können – nur entlang der Autobahn haben sie keinen Einfluss.