Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut passt die Regelung für die Soforthilfen an. Foto: dpa/Marijan Murat

Viele Antragssteller waren enttäuscht: Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer in Corona-Zeiten sollte es nur für jene geben, deren Konten ohnehin leer sind. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium nachgebessert - doch schon werden weitere Hilferufe laut.

Stuttgart - Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens genehmigt werden. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch, teilte das Wirtschaftsministerium am Sonntag mit.

„Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Handelsverband zeigt sich erleichtert

Die Entscheidung fand bei Parteien und Verbänden Zuspruch. Es sei gut, dass die Landesregierung reagiert habe, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Die Konstruktion der Hilfen scheine aber zu bürokratisch - man werde das Hilfsprogramm auch weiterhin auf seine Praxistauglichkeit prüfen. CDU-Landeschef Thomas Strobl teilte mit, er unterstütze die neue Lösung ausdrücklich - vor allem, weil sie auch für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten gelte.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) pochte darauf, dass die neue Regelung auch für bisherige Anträge greift. „Dass die Anpassung der Förderkriterien für die Soforthilfe des Landes rückwirkend gilt, war mir wichtig. Alles andere wäre denen gegenüber nicht zu vermitteln gewesen, die den Antrag wegen wegbrechender Einnahmen möglicherweise bereits gestellt haben, ohne private Mittel aufgewendet zu haben.“

Beim Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) zeigte man sich angesichts der neuen Regelung erleichtert. „Viele Einzelhändler sind ja auch Einzelkaufleute“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. „Wenn einer von ihnen gerade seine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen hat, müsste er seine Altersvorsorge einsetzen.“

Bauern können aufatmen

Schelte gab es von der SPD: Die Landesregierung stifte Verwirrung, anstatt zu handeln, sagte Fraktionschef Andreas Storch am Sonntag. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hingegen begrüßte die Nachbesserung, forderte jedoch, das Soforthilfeprogramm auch auf mittelständische Unternehmen auszuweiten. „Jetzt gilt es, eine weitere Lücke zu schließen: Rund ein Drittel der Menschen arbeiten in Betrieben, die zwischen 50 und 249 Menschen Arbeit geben.“ Auch mittelständische Unternehmen bräuchten dringend finanzielle Hilfe. Denkbar seien direkte Liquiditätszuschüsse oder zinslose Darlehen.

Aufatmen können derweil die Bauern im Südwesten. Landwirtschaftliche Betriebe können laut Landwirtschaftsministerium wegen der Corona-Krise ab nächster Woche ebenfalls Soforthilfen beantragen. Bisher sei nur der gewerbliche Teil der Landwirtschaft dafür in Frage gekommen, doch das werde sich ändern, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Sonntag. Mit dem Schritt helfe man nicht nur den Bäuerinnen und Bauern, man leiste auch einen Beitrag dazu, dass die Versorgung mit Lebensmitteln im Land sichergestellt sei.

Das fand Lob bei der SPD, obwohl deren agrarpolitischer Sprecher kritisierte, die Regierung werde „durch die Krise getrieben“. „Zum wiederholten Male werden nun nach Kritik die Förderbedingungen geändert“, sagte Jonas Weber. Es scheine, als könnten jetzt alle die Hand aufhalten und jeder, der laut genug schreie, werde bedient.

Es soll weitere Modifizierungen geben

Antragsteller müssen nach der Änderung nun lediglich versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichten, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder Leasing-Verträge, hieß es beim Wirtschaftsministerium.

Zuvor hatte es an der Nothilfe des Landes Kritik gegeben, weil Klein- und Kleinstunternehmer sowie Solo-Selbstständige ihr Privatvermögen zur Geschäftssicherung hätten heranziehen sollen, bevor es Hilfe gibt. Bestraft würden dadurch jene, die gut gewirtschaftet hätten, hieß es daraufhin.

„Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen“, erklärte Ministerin Hoffmeister-Kraut dazu. „Für uns hatte oberste Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können.“ In den folgenden Wochen werde es noch weitere Modifizierungen geben.